Rückstellungen & BAB

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Rückstellungen & BAB, Posten aus der G+V im BAB
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Nehmen wir als Beispiel, die Löhne und Gehälter für ein Unternehmen lagen im vergangenen Jahr bei exakt 1,0 Mio €.
Es hat sich nun ergeben, dass 50.000 € Rückstellungen gebildet werden müssen im vergangenen Jahr für nicht ausbezahlten Urlaub und Überstunden.
In der G+V sieht das ganze dann so aus:

4110, 4120 Löhne und Gehälter: 1,0 Mio. €
Rückstellungen Urlaub etc.           0,05 Mio. €

Übernehme ich, wenn ich jetzt den BAB für das vergangene Jahr erstelle, auch die Rückstellungsbildung, also verteile quasi die 50.000 € mit auf die verschiedenen Kostenstellen oder hat die Rückstellung für das vergangene Jahr im BAB nichts zu suchen?
Hallo ThomDPG,

weglassen solltest Du sie nicht. Daher lautetet die Frage, ob Du Urlaubsrückstellungen im alten oder im neuen Jahr berücksichtigen solltest. Diese Rückstellungen werden ja in aller Regel nicht "ausbezahlt", sondern die MA nehmen ihn - meist - während des ersten Quartals des neuen Jahres. Dadurch stehen Dir die MA im ersten Quartal nicht zur Verfügung, obwohl sie Kosten verursachen.

Daher würde ich sie im neuen Jahr ansetzen.

LG
-Nausicaa
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