1 % Regelung bei KfZ Wechsel zum 28.03.2019

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1 % Regelung bei KfZ Wechsel zum 28.03.2019, DienstKfZ Wechsel im Monat - unterschiedliche Bruttolistpreise
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ein neues KfZ wird am 28.03.2019 zugelassen Bruttolistpreis 31.000 €, das alte kam 27.000 €. Steuerbüro meint das teuerste wird im kompletten Monat März versteuert (es gäbe eine neue Regelung dieses Jahr).

ein weiteres KfZ wird am 28.03.2019 zugelassen Bruttolistpreis 29.000 €, das alte kam 45.000 €. Hier meint das Steuerbüro ebenfalls das teure wird versteuert (was eher logisch ist, da es mehr genutzt wurde).

Ist die Regelung richtig und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Vielen Dank schon mal im voraus.
[CODE]was eher logisch ist, da es mehr genutzt wurde[/CODE]

So wird es auch gemacht.
Ich habe von der Neuregelung auch gelesen, gerecht erscheint es mir nicht.
Bearbeitet: Vanni69 - 07.04.2019 12:15:45
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