Kapitalrücklage und Gesellschafterbeschluss

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Kapitalrücklage und Gesellschafterbeschluss
Hi Rechnungswesen-Portal,

ich hab ein kleines Problem und hoffe dass mir hier jemand eventuell weiterhelfen kann.
Ich habe vor einiger Zeit meine UG gegruendet und kurz darauf weitere 200 Euro eingezahlt. Ohne mich richtig zu informieren habe ich diese als Kapitalruecklage abgestempelt und es dabei belassen.
(Das war einer von mehreren kleinen Fehlern die ich aufgrund von Uberschaetzung meines Schul-BWs ueber die Zeit gemacht habe. Im nachhinein haette ich wohl doch lieber einen Steuerberater dazuholen sollen.)

Ich bin aktuell dabei meine UG aufzuloesen und versuche alles mit dem Finanzamt in Ordnung zu bringen. Bei der Pruefung meiner Bilanz kam zurueck dass genau diese 200 Euro keine Angaben zu einem steuerlichen Einlagekonto haben. Sollte es sich um einen Zugang zum steuerlichen Einlagekonto handeln solle ich doch bitte den Gesellschafterbeschluss und Einzahlungsbeleg nachschicken.

Nun bin ich etwas ueberfragt wie ich hier weitermachen soll. Ich bin alleiniger Gesellschafter / Geschaeftsfuehrer der 1-Personen UG und habe zur Zeit der Einzahlung keinen Gesellschafterbeschluss angefertigt.

Wie kann ich das wieder in Ordnung bringen bzw dem Finanzamt erklaeren?
So, ich hab mich durch das Internet zu dem Thema gefressen. Ich konnte leider nichts konkretes zu Rücklage und Gesellschafterbeschluss finden. Ich habe vor eine Gesellschafterversammlung nachträglich stattfinden zu lassen und diese wie folgt zu beschliessen:


Zitat
XXX ist alleiniger Gesellschafter der ABC UG (eingetragen unter HRB 12345 im Handelsregister des Registergerichtes Irgendwas).

Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen für die Einberufung und die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung hält XXX hiermit eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und beschliesst wie folgt:

XXX unterstützt die Gesellschaft mit einer Kapitalrücklage über 200 Euro. Die Rücklage ist unbefristet, kann aber jeder zeit durch den Gesellschafter entnommen werden sollte die Gesellschaft die nötigen finanziellen Mittel besitzen.

Weiss jemand ob das ausreichend ist um die Kapitalruecklage zu beschliessen?
Hallo dygg,

ich würde dir empfehlen, einen örtlichen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der auch Einsicht in die Akten hat.
So ungefähr, wie du das geschrieben hast, müsste es funktionieren, aber wie gesagt: Steuerberater.

lg mikke
Zumal wir gaaanz nah an verbotener Rechtsberatung sind!  ;)
Zitat
mikke schreibt:
Hallo dygg,



ich würde dir empfehlen, einen örtlichen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der auch Einsicht in die Akten hat.

So ungefähr, wie du das geschrieben hast, müsste es funktionieren, aber wie gesagt: Steuerberater.



lg mikke

Danke  :) das bedeutet zumindest dass es nicht komplett falsch ist.

Leider befinde ich mich aktuell nicht in Deutschland was die Kontaktaufnahme zu Steuerberatern erheblich erschwert. Ich habe eine Handvoll Steuerberatern aus dem Internet kontaktiert aber die meisten haben keinen Platz oder keine Lust auf jemanden der in einer anderen Zeitzone ist. Eine 1-Mann-UG die gelöscht werden soll ist wahrscheinlich auch nicht profitabel genug.

Der Auftrag zur Löschung der UG wegen Amtes wurde bereits angefragt. Ich denke sobald ich die Bilanz klar stelle sollte auch der Löschung nichts mehr im Wege stehen.

Fuer die nächste UG werde ich mir definitiv einen Steuerberater dazuholen.
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