Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Lieferung / Rechnung. Das ist die Ausgangslage:

Unternehmen A aus Belgien bestellt bei Unternehmen B in Deutschland. B liefert die Produkte zu Unternehmen A nach Belgien.  B stellt die Rechnung auf Unternehmen C aus Deutschland aus.

Muss in diesem Fall deutsche Umsatzsteuer an das Unternehmen C berechnet werden?
Hallo Dahuwi,

nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".

Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.

Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.

Grüße
Momo

Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 10:03:43 (Stopp habe Unternehmen C nicht gesehen!)
Hallo allerseits,

mein erster Lösungsvorschlag vorbehaltlich einer Konkretisierung des Sachverhalts:

auf der Ebene A ---> B handelt es sich um einen innergemeinschaftliche Erwerb durch A. Lieferung durch B in D steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG. Kein USt-Ausweis in der Rechnung. Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers ist nicht notwendig (§ 14a Abs. 3 UStG), schadet aber auch nicht. Angabe zur Steuerfreiheit muss enthalten sein.

Unklar bleibt, was C mit der Sache zu tun hat. (Nur Rechnungsempfänger?, Liefert A die Ware an C?) Ob an C eine gesonderte Rechnung zu stellen ist und wie diese auszusehen hat, kann man letztendlich erst sagen, wenn Dahuwi den Sachverhalt konkretisiert hat.


Gruß
Gustav
Zitat
Momo schreibt:
Hallo Dahuwi,



nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".



Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.



Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.



Grüße

Momo



Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.

Noch mal allgemein:

Unternehmen A aus Belgien bestellt die Ware und bekommt diese geliefert. Unternehmen B stellt hierfür keine Rechnung  an Unternehmen A aus. Bei Unternehmen C handelt es sich um die deutsche Niederlassung von Unternehmen A.  Unternehmen C aus Deutschland soll die Ware aber berechnet bekommen.
Hallo,

da Unternehmen C  (deutsche Firma) Firma die Rechnung bekommt. Firma C eine andere  Umsatzsteueridentnr. hat wie Firma A
Rechnungsadresse Deutschland ist muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Meines wissens nach kann keine Deutsche Firma an eine Deutsche Firma Umsatztsteuerfrei liefern. Die Firma A ist zwar Leistungsempfänger aber kein Leistungserbringer. Frag mich eh warum die  Deutsche Firma C die Rechnung bezahlen soll. Oder wollen die 1% Umsatzsteuer sparen in dem die das nicht mit einander verrechnen.

Gruß

Eve
Hi alle zusammen,

@Dahuwi,: also dass du an Unternehmen A lieferst ist bei der Rechnungsstellung nicht relevant (Lieferanschrift). Für die Rechnungsstellung wichtig ist, wer ist der Auftraggeber und Rechnungsempfäner.
Das ist in deinem Fall Unternehmen C. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Unternehmung, ergo musst du ganz normal 19% MwSt in Rechnung stellen.

Hoffe wir haben jetzt Licht in der Angelegenheit  :D



Grüße Momo
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 13:28:17
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.

Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.

Gruß
Gustav
Zitat
Gustav schreibt:
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.



Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.



Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.



Gruß

Gustav

Hi Gustav,

genau so habe ich mir das auch gedacht. Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Gruss,
Dahuwi
Guten Morgen,

oh  :o

Wir haben auch Kunden und Leistungsempfänger in unterschiedlichen Ländern. Bisher haben wir die Rechnungsstellung immer mit dem vom Auftraggeber erforderlichen länderspezifischen Regeln gemacht. Da wir oft auch direkt zum Endkunden liefern.

@Gustav : Ist dies grundsätzlich so, oder nur wenn es sich um eine Firma mit verschiedenen Ländersitzen handelt??? Denn wenn es so, wie ich dich oben verstehe, grundsätzlich so ist, wäre hier ja die gesamte Rechnungsstellung falsch!!!  :o

Grüße Momo
Hallo Momo,

grundsätzlich ist das immer so. Abweichungen können sich bei Reihengeschäften ergeben.

Dass der Warenweg über die Besteuerung entscheidet, ergibt sich klar aus dem Gesetz:

§ 6 Abs. 1 UStG (für Ausfuhren):

(1)  Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer (...)

§ 6a Abs. 1 UStG (für innergemeinschaftliche Lieferungen):

(1)  Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; (...)

Vom Rechnungsweg steht da nichts. Die kann sonstwo hingehen.

Gruß
Gustav
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (7 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Deutsche Unternehmen investieren trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit weiterhin in Fachkräfte. Das zeigt eine aktuelle Studie von Robert Half, einem spezialisierten, globalen Anbieter von Personallösungen.......

BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren Ob das Erben eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob der Erbe das Haus "unverzüglich" zur Selbstnutzung für......

FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen Eine GmbH, die durch eine Gästekarte den Tourismus in einer Region fördern will und deshalb Verträge mit Übernachtungsbetrieben und mit Anbietern von Freizeiteinrichtungen (Leistungserbringern) schließt,......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir di......

Buchhalter (m/w/d) Wir sind Teil der finanzstarken und erfolgreichen Close Brothers Gruppe und bieten Factoring für den deutschen Mittelstand. Mit unseren Fachleuten sind wir in der Lage, Unternehmen eine Umsatzfinanzie......

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der bio......

Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung (m/w/d) Alpers Maack & Wessel ist eine stark wachsende interdisziplinäre Kanzlei mit Sitz im Herzen von Hamburg. Als partnerschaftliche Experten für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Nachhaltigkeit & kreative......

Bilanzbuchhalterin (m/w/d) Wir sind der IT‑Dienstleister der Versicherungsbranche und stehen für hochstabile Prozesse, moderne Technologien und eine klare, verlässliche Zusammenarbeit. Unsere Finanzabteilung bildet das Rückgrat......

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Sage Active: Die Cloud, die alles kann

Sage_Logo_Brilliant_Green_RGB (2).png
Sage Active bringt Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, Lohn und HR in einer Lösung zusammen – ideal für kleine Unternehmen. Erstellen Sie Angebote, verschicken Sie Rechnungen, behalten Sie Ihre Zahlen und Löhne im Blick
Preise: ab 25,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>