Hallo
SusanneSteele,Zitat |
---|
SusanneSteele schreibt: Darf der MA die Reisekosten, also Kilometer und/oder Bahntickets sowie Tagespauschale, über die Reisekostenabrechnung gegenüber der Firma geltend machen? |
Ich denke, dass dies reine Verhandlungssache ist.
Wenn der Arbeitgeber bereit ist, dies zu zahlen, kann der Arbeitnehmer ihm die Reisekostenabrechnung vorlegen. Dies sind jedoch reine Spekulationen
Verpflichtet ist er nicht.
Zitat |
---|
SusanneSteele schreibt: einen Fortbildungsvertrag gibt es - noch - nicht. Da werde ich mal nachfragen. |
Dies ist für beide Seiten (AG und AN) von Vorteil und kann u.a. auch dies darin regeln
Zitat |
---|
SusanneSteele schreibt: Es ist Freizeit, dafür zahlt die Firma die Weiterbildung. |
Ich habe eher
Arbeitgeber denken Und würde aus dem Bauch raus sagen, dass es schon ein sehr schönes Entgegenkommen ist, wenn er die Kosten für die Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer den "Rest" - sprich Freizeit und Anfahrt - dafür aufwendet
Aber, es ist alles Verhandlungssache und zum Glück sind die Arbeitgeber hierfür sehr viel offener, vorallem auch wenn man mit einander spricht und klare Fakten schafft
VG,
Anni