Grober Ablauf bei der Durchführung der flexiblen Plankostenrechnung:
Im Zuge der Kostenplanung für die flexible Plankostenrechnung auf Vollkosten- oder Teilkostenbasis findet zunächst eine Aufteilung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten statt, wobei die Einzelkosten den jeweiligen Kostenträgern direkt zugerechnet werden können und mit den erfassten Mengen multipliziert mit den geplanten Preisen berechnet werden.
Anschließend werden den Hauptkostenstellen die entsprechenden Gemeinkosten zugeordnet. Nach der Wahl der passenden Bezugsgröße(n) für die jeweiligen Kostenstellen werden Planmengen ermittelt und basierend darauf Plankosten geplant. Außerdem findet im Vergleich zur starren Plankostenrechnung eine Aufteilung in fixe und variable Gemeinkosten statt.
Ziel der flexiblen Plankostenrechnung ist nun die Wirtschaftlichkeitskontrolle mittels Ist-Soll-Vergleich. Beinhalten die Plankosten zur Berechnung der Sollkosten nun auch die anfangs ermittelten Einzelkosten? Oder findet die Wirtschaftlichkeitskontrolle nur auf Kostenstellenbasis statt und es werden nur die geplanten Gemeinkosten der Kostenstelle betrachtet? Und was geschieht in diesem Fall mit den Einzelkosten?
Ich hoffe, es findet sich jemand der mir weiterhelfen kann.
VIelen Dank im Voraus.





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