Gewinnverwendung aus Gewinnvorträgen - GmbH

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Gewinnverwendung aus Gewinnvorträgen - GmbH
Situation: Eine GmbH hat in 2015 einen Gewinn von 100.000€ erwirtschaftet. Auf der Gesellschafterversammlung wurde beschlossen, diesen nicht auszuschütten. In 2016 hat diese GmbH einen Gewinn von 150.000€ erwirtschaftet. Auf der Gesellschafterversammlung 2017 wird nun über die Gewinnverwendung beraten.

Die Thesaurierung von Gewinnen benötigt 100% der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung.

Frage:
1) Kann ein einzelner Gesellschafter die Gewinnausschüttung von 250.000€ beschließen?
2) Standen die 100.000€ aus 2015 dem Geschäftsführer im Jahr 2016 zur freien Verfügung?
3) Bedarf der Geschäftsführer einen Gesellschafterbeschluss, bevor er die 100.000€ aus 2015 nutzt? (z.B. für Investitionen, Kostendeckung oder Rückstellungen)
4) Kann ein einzelner Gesellschafter die freie Verwendung von nicht ausgeschütteten Gewinnen durch den Geschäftsführer blockieren?
Bearbeitet: qwertz2013 - 26.02.2019 13:09:02
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