Reinvestition eines Erlöses aus Grundstücksverkauf

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Reinvestition eines Erlöses aus Grundstücksverkauf
Guten Tag, in 2014 habe ich ein Grundstück zur Bebauung und anschließenden Ferienhausvermietung erworben. Dieses wird privat im Betriebsvermögen geführt. Bis dato ist das Grundstück unbebaut. Nun bietet sich die Möglichkeit, Teile des Grundstücks (3 Parzellen) zu verkaufen und ein anderes Grundstück, welches günstiger gelegen ist für den gleichen Zweck zu erwerben. . Ist es möglich den Verkaufserlös komplett ohne Steuerabzug für den Kauf des neuen Grundstücks zu verwenden? Ist eine Rücklagenbildung nach §6b möglich? Gibt es andere Möglichkeiten die Versteuerung des Verkaufserlöses zu vermeiden? Im Fokus steht die komplette Reinvestition und anschließende Nutzung zur Ferienhausvermietung zur Generierung eines eigenen Einkommens. Durch eine Anfrage beim Finanzamt ist bereits geklärt, das auch eine Verschiebung des Grundstücks in das Privatvermögen, bei einer anschließender Vermietung zur reinen Fruchtziehung möglich wäre. Wäre ein Verkauf und eine Reinvestition im Privatvermögen möglich, bzw. vorteilhafter? Vielen Dank!
Einfach einmal § 6b EStG lesen - insbesondere hier Abs. 4 Satz! Dort stehen alle Bedingungen, die erfüllt sein müssen für einen Übertrag des Gewinns. Und § 22 Nr. 2 EStG ist m. E. nach auch einschlägig.

Weitere Antworten sind uns hier nicht erlaubt, da dies reine Steuerberatung wäre.
Danke für die Antwort, erstmal. Den Paragrafen habe ich auch soweit gelesen. Nur läßt der doch Spielraum zu, wenn man nicht fachkundig ist.
Ich habe auch diverse Recherchen zu dem Thema gemacht und gesehen, daß es u.U. möglich ist.
Mein Steuerberater hat die Frage nach einer Reinvestition ohne Steuerzahlung pauschal verneint. Daher war ich etwas erstaunt und bin etwas ratlos.

Mir geht es um eine grobe Richtung, Details muß ich mit dem Steuerberater klären, nur würde ich gerne mehr sagen können, als nur "ich habe aber gelesen..."

Danke!
Zitat
Miggel schreibt:
Nur läßt der doch Spielraum zu, wenn man nicht fachkundig ist.
Seit wann gelten Gesetze nur so, wie der Wortlaut ist, wenn man sachkundig ist?? Was ist das für eine Rechtsauffassung. Und der genannte Paragraph ist eindeutig und lässt keinerlei Spielraum. Sollte das Grundstück im Betriebsvermögen sein - (
Zitat
Miggel schreibt:
privat im Betriebsvermögen
, was einfach nicht geht - entweder privat oder Betriebsvermögen!) - ist es noch nicht seit 6 Jahren im Betriebsvermögen. Also kein § 6b EStG! Dein Steuerberater hat Recht. Dies ist meine private Meinung - keine Steuer- oder Rechtsberatung.
gut, das hat jetzt keinen Sinn hier weitere Ausführungen zu machen. Ich weiß nicht warum Sie mit dem  falschen Fuß aufgestanden sind und generell nur das Negative annehmen. Sei`s drum...
Ich freue mich für Sie, das Sie sich im Steuerrecht auskennen, das geht aber nicht jedem so. Deshalb gibt es ja unter anderem Foren.
Foren zu gründen, damit anderen dann der Vorwurf gemacht wird , sie kennen sich nicht aus, braucht kein Mensch.
Zitat
Miggel schreibt:
Foren zu gründen,
:?:  :?:  :?:  Ich bin Nutzer des Forums, sonst nichts. Und ich bin nicht mit dem falschen Fuß aufgestanden, sondern habe nur darauf hingewiesen, dass die Gesetze für alle gleich sind, gleichgültig, ob man sachkundig ist oder nicht. Sonst könnte ich gegen alle Regeln im Straßenverkehr verstoßen - diese sind ja auslegungsfähig, da ich nicht sachkundig bin (kein Verkehrsrechtler oder Polizist oder ähnliches).

Aber weitere Diskussionen bringen nichts - der Aussage des Steuerberaters habe ich nichts hinzufügen.
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