Rückstellungen für Buchhaltungsarbeiten

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Rückstellungen für Buchhaltungsarbeiten
Guten Abend,

ist bei einer Kapitalgesellschaft für spätere Buchhaltungsarbeiten eine Rückstellung zu bilden?
Das Jahr 2017 war abgeschlossen, muss aber aufgrund vorheriger Buchhaltungsfehler komplett neu gebucht werden.
Die Leistung wird dabei im laufenden Jahr 2019 für 2017 erbracht.

Danke
Hi effe,

naja, die Verpflichtung Bücher zu führen besteht ja bei einer KapG - daraus würde ich eine gewisse rechtliche Verpflichtung ableiten... was wiederum bedeutet, dass eine ungewisse Verbindlichkeit besteht...
Wenn beim Jahresabschluss 2018 "schon" bekannt war, dass man alles noch einmal buchen darf, dann: yep, gem §249 HGB ist ne RSt zu bilden!
(Frage aus Neugier: beim JA 2017 wusste man noch nicht, dass alles ziemlicher Bullshit war???)

Liebe Grüße
die drei ?
Da müssen aber vorher noch mehr Dinge geprüft werden:
a) Fremdleistungen? Hierfür sind Rückstellungen zu bilden (steuerlich und handelsrechtlich), wenn die Ursache bei Bilanzaufstellung bekannt ist
b) Eigenleistugen? Wären Aufwandsrückstellungen! Und nur in engem Rahmen rückstellungsfähig - die 3 Monate sind doch schon lange vorbei.
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