Betriebsveranstaltung vs. Sachbezug

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Betriebsveranstaltung vs. Sachbezug, kann die Entscheidung jährlich wechseln?
Hallo zusammen,

mal ne Frage zu Betriebsveranstaltungen:

wie ihr ja alle wisst, befinden wir uns aktuell in einer Pandemie - dadurch entfallen natürlich auch einige Firmenveranstaltungen (klassisch z.B. die Weihnachtsfeier).

Angenommen, die Firma bietet - quasi ersatzweise - die Übernahme der Startgebühren für ein paar Stadtläufe an.
Kann man dann bei einem Stadtlauf (>44 EUR) sich für eine BV entscheiden? Und dahingegen argumentieren, dass es jedem zugänglich war, es ein gemeinsames Event  war,...?
Bei allen weiteren Lauf-Veranstaltungen (< 44 EUR) argumentiert man mit "Sachbezug" und hat alles steuerfrei?

Also: glaubt ihr, oder hat jmd. vll sogar Erfahrung damit, dass man für ein und denselben Sachverhalt zwei verschiedene Lösungen ansetzen kann?
Oder noch besser: hat jmd. Urteile, Kommentare oder anderes schlaues Zeug, was er mir weiterleiten kann?

Besten Dank für eure Meinungen und Erfahrungen!
Liebe Grüße
die drei ?
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