Haftung bei Buchhaltungsfehlern

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Haftung bei Buchhaltungsfehlern
Hallo,

ich bin bei einer Firma in Teilzeit angestellt, dort wurde ich eigentlich als Bürokraft (Telefon, Mail, etc.) damals angestellt (hierfür hatte ich mich auch beworben). Aus der vorherigen Firma hatte ich Buchhaltungskenntnisse, jedoch keine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung. Mein neuer Arbeitgeber wollte, dass ich die Buchhaltung für die Firma übernehme und der Steuerberater nur noch den Jahresabschluss und das Anlagevermögen macht und ansonsten als "Prüfer" fungiert. Ich wurde dann vom Steuerbüro in DATEV eingelernt (hatte vorher keine DATEV Kenntnisse) und habe dann in ständiger Rücksprache mit meiner Ansprechpartnerin vom Steuerbüro gebucht. Also Belegbuchhaltung, Kreditoren, Debitoren, Kasse, Bank, UST-Voranmeldung.

Jedes Quartal habe ich dann unserem Steuerberater für die Quartalsbesprechung die Unterlagen zukommen lassen und wir waren dann jedes Mal beim Steuerbüro zur Besprechung.

Anfang des Jahres habe ich dann dem Steuerbüro meine Daten übermittelt damit diese den Jahresabschluss beginnen konnten. Irgendwann rief mich dort eine Sachbearbeiterin an und meinte, meine Daten vom Vorjahr stimmen nicht mit ihrer Buchhaltung überein. Ich hatte falsche Daten übermittelt bekommen, das haben wir dann noch korrigiert jedoch war dann die Buchung der Bestandsveränderung über das Jahr nicht korrekt, da sich der EB-Wert geändert hatte. Da ich die Buchhaltung ja bereits abgegeben hatte, ist mir das aber nicht aufgefallen. Dem Steuerbüro auch nicht, obwohl sie allen Unterlagen von mir erhalten haben.

Mir stellt sich nun die Frage, wer in so einem Fall haftet. Kann ich haftbar für Fehler im Jahresabschluss/Buchhaltung gemacht werden obwohl der Steuerberater sowie die Geschäftsleitung das ganze Jahr über die aktuellen Unterlagen erhält und dennoch keine Unstimmigkeiten erkennt? Die Geschäftsleitung hat mich ja im Wissen, dass ich keine gelernte Buchhalterin bin, in diese Position gesetzt.
Bearbeitet: Alicia - 09.06.2024 15:32:19
Hallo Alicia,

so wie ich das sehe und so wie Du das schilderst, liegt der Fehler nicht bei Dir und darum geht es ja. Du hast falsche Daten bekommen und dann auch falsche Daten geliefert. Ich verstehe nicht ganz, wieso nicht schon bei der Prüfung aufgefallen ist, dass die historischen Daten aus dem Vorjahr nicht stimmen. Ich meine, das ist doch das mit eines der ersten Dinge erste, was man prüft und auch bei vielen Firmen eine Fehlerquelle (Buchung aus Versehen im Vorjahr gelandet).

Ansonsten ist ja die Frage, wo ein finanzieller Schaden entstanden ist? Theoretisch kann man einen MItarbeiter haftbar machen, ABER da muss es schon sowas geben wie einen relevanten Schaden und grob fahrlässiges Handeln. Am Ende des Tages bin ich aber natürlich kein Anwalt und Rechtsberatung darf man online auch gar nicht geben.

Ich würde auf jeden Fall mit dem Chef sprechen über diesen Fehler seitens des Steuerbüros und dann ist der Ball bei ihm.

VG
Danke für deine Antwort.

Mein Chef schiebt die Schuld auf mich, jedoch habe ich die Geschäftsvorfälle alle so gebucht wie es sich gehört, es lag also ja keine Falschbuchung aufgrund Fahrlässigkeit oder Versäumnis vor sondern weil mir die falschen Daten zu Grunde gelegen sind.

Und demnach bin ich der Ansicht, dass der Jahresabschluss falsch ist, da das Steuerbüro nach meiner Übergabe an diese die unfertigen Erzeugnisse nicht mehr angepasst hat (aufgrund des neuen EB-Wertes). Also in dem Sinne hat die Firma keinen finanziellen Schaden in der Hinsicht, und ich habe auch nicht grob fahrlässig oder beabsichtigt falsch gehandelt. In meinen Augen liegt der Fehler beim Steuerbüro aufgrund der fehlenden Kontrolle.

Was passiert denn bei einem unrichtigen Jahresabschluss? Kann sowas noch nachträglich korrigiert werden wenn dieser dem Finanzamt bereits übermittelt wurde?

Das Steuerbüro soll nun eigentlich auch gewechselt werden, da bei meinem Senior-Chef schon öfter Themen dort waren die nicht gut liefen. Ich denke sobald wir beim neuen Steuerbüro sind werde ich mit dem neuen Steuerberater das Thema auch nochmal aufgreifen.
Hallo Alicia,

Zitat
Alicia schreibt:
Mein Chef schiebt die Schuld auf mich, ...

Du machst natürlich, was Du für Dich für richtig und angemessen hältst, aber für mich wäre das ein Kündigungsgrund.

Meiner bescheidenen Meinung nach machst Du Dir über die Frage nach einer möglichen Haftung zu viele Gedanken. Was für ein Schaden kann denn entstanden sein? Es ist in der Buchführung ein Fehler passiert, der zu einem fehlerhaften Jahresabschluss geführt hat. Dieser Fehler ist zeitnah aufgefallen, nun kann man entsprechend handeln.

Ob der Abschluss berichtigt werden kann oder vielleicht sogar berichtigt werden muss, kann man ohne die Kenntnis weiterer Einzelheiten nicht beurteilen. Es ist sogar möglich, dass eine Berichtigung in laufender Rechnung ausreichend ist.

Hugh!
Hallo @Sitting_Bull

Ja du hast aufjedenfall Recht, über eine Kündigung habe ich auch schon nachgedacht, bzw. wenn mein Chef das Thema weiter breit tritt macht mir das Arbeiten dort auch wirklich keinen Spaß mehr. Zumal er leider keine Ahnung von der Buchhaltung hat und überhaupt nicht richtig versteht wo das Problem lag.

Und wegen der Haftung auch richtig, an sich ist ja kein direkter Schaden entstanden, wobei meiner Meinung nach sowas halt auch beim Steuerbüro auffallen sollte, wenn da was nicht passt..

Naja ich bedanke mich für eure Antworten, ihr habt mir aufjedenfall weiter geholfen. Wenn man die ganze Zeit damit konfrontiert wird, fängt man wirklich irgendwann an an sich selber zu Zweifeln und überlegt ob man tatsächlich jetzt der "Schuldige" ist  :wink1:
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