Leistungszeitraum 3 Monate - wann in USt-Erklärung?

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Leistungszeitraum 3 Monate - wann in USt-Erklärung?
Hallo,

mich beschäftigt derzeit folgende Frage. Eine Rechnung enthält einen Leistungszeitraum z.B. über 3 Monate. Wann wäre diese Rechnung für die USt-Voranmeldung relevant? Am Tag der Rechnungsstellung, am Ende des Leistungszeitraums oder gar zum Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung?

Wir sind Bilanzierer und haben Soll-Versteuerung!

Würde mich über Euren Rat sehr freuen und bedanke mich im Voraus!

LG, Biene
Bearbeitet: Biene - 10.06.2026 15:44:51
Wenn es sich um eine sonstige Leistung (Dienstleistung) handelt: Ende des Leistungszeitraums, vgl. Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE.

Bei Lieferungen von Gegenständen kann es anders aussehen.
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