habe folgendes Problem. Wenn ich einen Computer kaufe und desweiteren noch Maus,Tastatur,Patchkabel und sowas dazu kaufe, schreibe ich den Computer alleine ab und buche den Rest auf das Konto Hard/Software oder schreibe alles zusammen ab?
Irgendwie macht es jeder anders. Es muss doch dazu eine gesetzliche Regelung geben oder nicht? Habt ihr vllt. auch Quellen?
Sowohl der Rechner (= Einheit aus Prozessor, Arbeitsspeicher, interne Festplatte ...) als auch dessen Zubehör (Monitor, Maus, Tastatur, Scanner ...) sind nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, da die einzelnen Teile nicht für sich allein betrieben werden können. Bei dem Zubehör handelt es sich demnach nicht um GWG's, die man auf ein Aufwandskonto buchen und sofort abschreiben kann. Das Zubehör muss also, genau wie der Rechner auch, aktiviert und zeitanteilig abgeschrieben werden.
Die Frage ist nur, ob alles einzeln aktiviert wird oder als Zuschreibung zum Rechner.
Rechner und Zubehör bilden zwar zusammen eine wirtschaftliche Einheit. Da das Zubehör aber selbständig bewertbar ist, bilden sie zusammen noch lange kein einheitliches Wirtschaftsgut. Das heißt, daß das Zubehör nicht als Zuschreibung zum Rechner anzusehen ist, sondern selbständig zu aktivieren ist. Rechner und Zubehör bekommen eigene Inventarnummern und werden unabhängig voneinander über 3 Jahre (vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme) abgeschrieben.
Eine Zuschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um ein Teil handelt, daß direkt im Rechner verbaut wird und auch keine Absicht besteht, es bei einem Verkauf wieder auszubauen. Diese Nachrüstungskosten sind grundsätzlich nachträgliche Anschaffungskosten, die dem Restbuchwert des Rechners hinzuzurechnen und zusammen mit diesem über die Restnutzungsdauer abzuschreiben sind.
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