Abschreibungen im Rumpfwirtschaftsjahr

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Abschreibungen im Rumpfwirtschaftsjahr
Hallo zusammen,

ich benötige mal etwas Schwarmintelligenz...  ;)

Meine Firma stellt das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr auf Oktober-September um, wir haben in diesem Jahr also ein Rumpfwirtschaftsjahr von 9 Monaten. Das
Fragezeichen über meinem Kopf betrifft nun wie die Abschreibungen zu behandeln sind.

Mal ein Beispiel:
Ich habe ein Anlagegut über 3.600€ das über drei Jahre abgeschrieben wird 2017 aktiviert. 2017 wurden 1.200€ abgeschrieben. Schreibe ich jetzt für das Rumpfwirtschaftsjahr Jan-Sep 2018 ebenfalls 1.200€ (was systemseitig eine Herausforderung wäre) oder 900€ (so wie die ursprüngliche Berechnung war) ab?

HGB und EStG sprechen relativ eindeutig davon, dass Anlagen auf Geschäfts-bzw Wirtschaftsjahre zu verteilen sind. Würde daher erstmal davon ausgehen, dass für das Rumpfwirtschaftsjahr der komplette Betrag abgeschrieben werden muss (also 1.200€ im Beispiel). Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch gilt wenn sich während der Abschreibungsdauer das Geschäftsjahr ändert.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank & Grüße in die Zahlendreherrunde!  :D
Es hilft ein Blick in R/H 4a EStR/H dort weiter, insofern ein Rumpfwirtschaftsjahr kein vollständiges (Kalender-)Jahr ist sind somit im Rumpfwirtschaftsjahr Abschreibungen auch nur "pro rata temporis" vorzunehmen.

Ansonsten könnte auch in der Genehmigung des Finanzamtes zum Wechsel des Wirtschaftsjahres ein entsprechender Hinweis zu finden sein. Wenn dieses Dokument nicht vorliegt oder noch gar nicht beantragt wurde - hilft ein Besuch beim Steuerberater.

BTW Abschreibungen
nur das HGB spricht von für den Zeitraum im termini Geschäftsjahren; das EStG mitnichten aber bei der Zeitraumbenennung von Wirtschaftsjahren
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