Aktivierung Einbau eines Rechenzentrums im Gebäude

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Aktivierung Einbau eines Rechenzentrums im Gebäude, Aktivierung Einbau eines Rechenzentrums im Gebäude
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und auch relativ neu in der Anlagenbuchhaltung!

Zuvor sei gesagt, dass ich in einer Sozialversicherung arbeite und daher ein paar Sonderregelungen laut Knoblich zu beachten habe.

Aber für allgemeine Anregungen zu meinem Problem bin ich sehr dankbar!  :klatschen:

Also: Wir bauen im nächsten Jahr in unseren Kellerräumen ein Rechenzentrum. Meine Frage ist, in wieweit ich die entstehenden Kosten zum Gebäude aktivieren kann und welche Kosten sofort in den Erhaltungsaufwand fließen? Oder eventuell anders abgeschrieben werden können!

Hier meine grobe Kostenaufstellung:

Bau: 78.000,00 EUR
Elektro: 529.000,00 EUR
Klima: 230.000,00 EUR
Datenverkabelung: 293.000,00 EUR
Sicherheit: 24.000,00 EUR
Löschanlage: 90.000,00 EUR
Planungskosten: 200.000,00 EUR

Die Kosten für Bau und Planungskosten würde ich als nachträgliche AHK´s sehen.

Vielleicht könnt ihr mir bei dem Rest helfen?

Vielen Dank!  :D
Hier müssen die allgemeinen Aktivierungsgrundsätze geprüft werden, also bsw. liegt eine wesentliche Erweiterung oder Verbesserung vor. Wird ein neues Wirtschaftsgut geschaffen? Ist das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar usw...
Wenn bislang noch kein Rechenzentrum vorhanden war, entsteht wohl ein neues Wirtschaftsgut. Dann ist noch die Frage nach Mietereinbauten und Betriebsvorrichtungen zu klären.

Bei den Grössenordnungen wird das Finanzamt auch was gegen Erhaltungsaufwand haben, eventuell kann man Teile beispielsweise der Elektroarbeiten separat betrachten.

Alles in allem kann das so nicht rechtssicher beantwortet werden, da bleibt nur der Gang zum Steuerberater
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Habe schon den ganzen morgen gelesen und werde meine Lösung mit unseren Wirtschaftsprüfern durchsprechen!

Vielen Dank!  :wink1:
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