Hallo zusammen,
wie würdet ihr das folgende Thema sehen?
Eine Maschine muss aufgrund einer Neuanschaffung umgezogen werden.
Es wird für die Herstellung einer erneuten Betriebsbereitschaft ein neues Fundament benötigt.
Kann dieses Fundament als nachträgliche Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden?
Ich würde sagen ja, da dieses zum Betrieb der Maschine nötig ist.
Meine Kollegin meint jedoch dass man nur die Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft aktivieren kann.
Vielen Dank im Voraus.
wie würdet ihr das folgende Thema sehen?
Eine Maschine muss aufgrund einer Neuanschaffung umgezogen werden.
Es wird für die Herstellung einer erneuten Betriebsbereitschaft ein neues Fundament benötigt.
Kann dieses Fundament als nachträgliche Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden?
Ich würde sagen ja, da dieses zum Betrieb der Maschine nötig ist.
Meine Kollegin meint jedoch dass man nur die Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft aktivieren kann.
Vielen Dank im Voraus.