wir haben einen PKW aus dem Anlagevermögen verkauft. Wir haben am 08.11.19 einen Vermittlungsvertrag mit einem Autohaus geschlossen. Das Autohaus wurde beauftragt und bevollmächtigt das Fahrzeug in Namen des Autohauses um mit Vollmacht zu einem Preis von 14.900 € zu verkaufen.
Der Kaufvertrag wurde am 03.12.2019 mit dem Autohaus geschlossen und das Fahrzeug aber erst am 13.01.2020 abgeholt und bezahlt.
Wir haben am 05.02.20 die Abrechnung vom Autohaus über das Fahrzeug erhalten:
erzielter Kaufpreis 14.900,00 €
./. Provision (lt. Vermittlungsvertrag) -1.785,00 €
./. Kosten für HU und AU und Autoaufbereitung - 300,46 €
verbleiben 12.814,54 € Dieser Betrag wurde uns am 06.02.20 vom Autohaus überwiesen.
Meine Frage lautet: Zu welchem Datum lasse ich den PKW abgehen? Und zu welchem Verkaufserlös?
Vielen Dank
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