auf unseren Grundstücken (100% bzw. anteilig Eigentum/Gemeinschaftsflächen) sind die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen und abgenommen worden. Im Rahmen der Erschließung erfolgte auch der Bau von Straßen, Parkplätzen, Beleuchtung, ... .
Sind diese Kosten zu aktivieren und abzuschreiben oder dem Grundstück (Grund und Boden) zuzuordnen und somit nicht abzuschreiben?
Für die hilfreichen Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Freundliche Grüße



















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