Erschließungskosten

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Erschließungskosten, Sind Kosten für den Neubau von Erschließungsstraßen inkl. Nebenanlagen zu aktivieren?
Liebe KollegInnen,

auf unseren Grundstücken (100% bzw. anteilig Eigentum/Gemeinschaftsflächen) sind die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen und abgenommen worden. Im Rahmen der Erschließung erfolgte auch der Bau von Straßen, Parkplätzen, Beleuchtung, ... .
Sind diese Kosten zu aktivieren und abzuschreiben oder dem Grundstück (Grund und Boden) zuzuordnen und somit nicht abzuschreiben?  :denk:

Für die hilfreichen Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Freundliche Grüße
Hallo,

Die erstmaligen Erschließungskosten sind dem Grund und Boden zuzuordnen.

Da ich aber eure Verhältnisse nicht kenne, kann ich auch keinen Rat geben.
Ihr müsst also prüfen, ob es sich tatsächlich um die erstmalige Erschließung handelt oder um fortgeführte Erschließungskosten.

Hoffe trotzdem euch geholfen zu haben.

LG
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