GWG unter 250€ über zwei Geschäftsjahre buchen?

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GWG unter 250€ über zwei Geschäftsjahre buchen?, GWG
Liebe Forenmitglieder,

alle Jahre wieder kommt der Rechnungswesenmann,
auf die Erde nieder,
bis ich nicht mehr kann.  :klatschen:

Hoho, zwischen den Jahren habe ich nun doch eine Frage an euch:
Ich, Freiberufler, habe mir einen neuen Teppich im Dezember 2020 für mein häusliches Arbeitszimmer angeschafft. Da ich nicht sicher war, welcher optisch passen würde, habe ich verschiedene Exemplare beim gleichen Händler auf die gleiche Rechnung gekauft.
Einen habe ich ausgewählt, die anderen habe ich zum Händler zurück geschafft. Die Erstattung der Gutschrift erfolgt jedoch erst im Januar 2021.
Der Teppich den ich behalte, hat einen netto Anschaffungswert von 249€. Damit würde ich ihn normalerweise als GWG sofort abschreiben, fertig.

Frage: Geht das auch, wenn der Rechnungsbetrag aufgrund der Sammelbestellung deutlich über 1.000€ liegt und die Differenz, wie schon geschrieben, per Gutschrift erst nächstes Jahr erstattet wird? Theoretisch habe ich ja x.000€ Betriebsausgabe dieses Jahr und x.000€ Einnahme im nächsten Jahr, was mir aber vollkommen unverhältnismäßig für dieses bisschen GWG erscheint, auch wenn ich über jede Ausgabe 2020 glücklich bin, da sie meine Steuerlast reduziert.

Danke für eure Antworten.
Mit dem Buchen ist es so auf Erden, es kann einem schnell zum ? werden.
Du hast nur einen Teppich gekauft um den langfristig zu verwenden. Die anderen würde ich gegen Privatentnahme buchen. Die darf man nicht als GWG buchen.
Hallo,

die Antwort von Macaslaut ist richtig .

Aber bei dem Begriff "häusliches Arbeitszimmer" läuten bei mir die Alarmglocken.

Wenn nämlich NICHT alle Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer erfüllt sind und das kann auch sein, wenn du nicht so gut
im Rechnungswesen auskennst, bringt auch das Verbuchen auf GWG nichts, denn dann kann das Finanzamt dir den Betreibsausgabenabzug
verweigern. Deshalb rate ich zuerst mithilfe einer Checkliste alles abzuklopfen, ob es wirklich ein häusliches Arbeitszimmer ist bzw. ob das
Finanzamt es bereits als häusliches Arbeitszimmer in den Vorjahren anerkannt hat.
Also Sofa, Kleiderschrank, Vorratsregal, Bügelbrett oder Kinderspielkisten etc. darf dort nicht drin sein, auch keine private Nutzung von
mehr als 10%.
Wollte nur schreiben, damit es nachher keine böse Überraschungen gibt.

LG
@Fachkraft wobei das mit dem Sofa auch sone Sache ist, das kannst du durchaus haben für bsp Kunden oder sollen die aufn Fußboden sitzen?
Danke für eure Antworten und @Fachkraft für den Hinweis! So werde ich es buchen. Die Bedingungen für das HA sind erfüllt. :wink1:
Mit dem Buchen ist es so auf Erden, es kann einem schnell zum ? werden.
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