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Jota12 schreibt: Nope, wird es auch nicht. Dafür gibt es laut SKR03-Tabelle folgendes Konto:
4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen).
Bei der Rechtssprechnung im herkömmlichen Sinne gebe ich Dir Recht. Beim Bilanzieren gestaltet sich das meiner Erfahrung nach strenger. |
ja aber das meint keine Lizenz im klassichen Sinne sondern wohl eher so Abodienste wie die Adobe Cloud(wobei das auch schon wieder Fremddienstleistung ist) oder die Nutzungsrechte bsp die Formel 1 auszustrahlen. Wenn du dir jetzt Windows kaufst(was ja im Grunde auch nur ne Lizenz ist) dann landet die wohl im GWG bzw. eigentlich in der Kleinen Sofortabschreibung.
Du kaufst zwar nen Produkt aber im Grunde erwirbst du trotzdem nur eine Nutzungslizenz.
Ich muss an der Stelle aber auch sagen dass ich Informatiker bin und da Sachen vermutlich etwas anders beurteile als die Finanzämter.