Betriebsausgabe / Anlagenverzeichnis
Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten von mehr als 250 Euro und weniger 800 Euro können direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die 60 € Grenze wurde ab 2008 auf 150 € angehoben. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsgütern ab 250,01 EUR besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 € keine Dokumentationspflicht. Somit muss kein separates Anlagenverzeichnis geführt werden.
Sammelposten Regelungen
Wenn die Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut über 250 Euro liegen und den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten, kann nach § 6 Abs. 2 a EStG ein Sammelposten eingerichtet werden. In diesem werden alle Wirtschaftsgüter eines Jahres zusammengefasst, welche die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 250 € übersteigen und unter 1000 Euro liegen. Dieser GWG-Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Falls ein Wirtschaftsgut aus dem Unternehmen ausscheidet, wird der Sammelposten nicht wertberichtigt. Dementsprechend muss ein Sammelposten für jedes Wirtschaftsjahr neu angelegt werden. Die Wirtschaftsgüter werden in einem separaten Sachanlagenkonto aufgeführt.
Näheres zur Abschreibung eines GWG-Sammelposten finden Sie in diesem Beitrag >>
Unterteilung von Wirtschaftsgütern
Relevant für die Kategorisierung von GWG ist die Frage, ob ein Anlagegut selbstständig nutzungsfähig ist. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist und die in einen Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. Die Tabelle zeigt einige Praxis-Fälle:
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selbstständig nutzungsfähig |
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nicht selbstständig nutzungsfähig |
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- Bestecke in Gaststätten |
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- Kino- & Theaterstühle |
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- Bücher einer Leihbücherei |
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- Maschinenersatzteile |
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- Leergut |
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- Leuchtstoffröhren |
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- Steh- Tisch- & Hängelampen |
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- Werkzeuge |
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- Trivialprogramme |
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- Peripheriegeräte einer PC-Anlage (z. B. Maus, Monitor, Tastatur) |
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- Kombigeräte eines PC (PC-unabhängiger Kopierer) |
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- externe Datenspeicher |
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Private Nutzung von GWG
Wird ein Wirtschaftsgut auch privat verwendet, muss der Teil der Abschreibungen, der auf den Privatanteil entfällt, dem Gewinn hinzugerechnet werden. Nutzt der Unternehmer ein Telefon nur zu 70 Prozent betrieblich, werden, bei einem Anschaffungspreis von 100 Euro, 30 Euro zum Gewinn gezählt. Auch die darauf entfallene Umsatzsteuer muss nachträglich beglichen werden.
UmsatzsteuerbefreiungFür die Einteilung in GWG ist immer der Nettobetrag zu betrachten. Kauft ein umsatzsteuerbefreiter Unternehmer (z.B. ein Arzt) ein Smartphone für 297,50 Euro inkl. USt, so kann er ihn dennoch sofort in den Aufwand buchen, da der Nettopreis 250 Euro beträgt.
Bei offenen Fragen zum Thema GWG nutzen Sie bitte das Rechnungswesen-Portal.de- Buchhalter-Forum >>
letzte Änderung Wolff von Rechenberg am 12.04.2021 Bild: © PantherMedia / Elena Elisseeva |
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14.06.2013 09:52:24 - Projektmg
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