Nutzungsdauer Rolloanlage

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[ geschlossen ] Nutzungsdauer Rolloanlage
Hallo zusammen,

ich muss eine Rolloanlage (also ein Rollo mit allem Zubehör (Seitenzug und Kette) im Wert von 242,14 € + 75 € Montage buchen.

Im Anlagenverzeichnis habe ich eine bereits voll abgeschriebene Position: Sonnenschutzanlage gefunden und mir erklären lassen, dass "damals" alle Rollos, so wie ich eins davon auf der Rechnung habe als ein VG aktiviert wurden. Diese Position im Anlagenspiegel ist aber schon komplett abgeschrieben.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich das in  08/2010 angeschaffte zusätzliche Rollo aktivieren soll:

- Nachaktivierung auf den bestehenden VG Sonnenschutzanlage?  

oder

- Neuerfassung im Sammelpool (da zwischen 150 - 1.000 €) (wir wenden weiterhin die Sammelpoolregelung 150-1.000 € an, machen also vom seit 01.01.10 möglichen Wahlrecht 150 oder 410 € keinen Gebrauch).

Wie würdet ihr buchen?

Danke für eure Hilfe.

jawe
Bearbeitet: jawe - 05.09.2010 14:43:23
Hallo Jawe,

Willkommen im Forum!

Also da bin ich ja fast in Versuchung das Rollo nebst Montage als Instandhaltungsaufwand zu buchen.

Aber unsere Experten hier im Forum können es dir bestimmt "politisch" korrekt erklären.

Gruß
Andreas
Hallo Jawe,

da ein vorh. Rollo ersetzt wurde, schließ ich mich Andriko an. Ab in den Erhaltungsaufwand.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich bin für den Sammelpool, da er schrieb das es zusätzlich angeschafft wurde. ;)
Beste Grüße BiBu
nabend!

erst einmal vielen Dank fürs Willkommenheißen!  :wink1:

und für eure Antworten!

auf die Instandhaltung bin ich noch gar nicht gekommen!!
aber es wurd ja zusätzlich angeschafft - an dem Fenster war vorher noch gar kein Rollo.

auf der selben Rechnung wurde auch noch ein weiteres Rollo repariert - den Betrag habe ich auf Instandhaltung gebucht.

Nachaktivierung wäre Quark, oder? ich weiß nicht wie lange schon, aber die "Sonnenschutzanlage" ist schon lange abgeschrieben. Muss morgen mal schauen, von wann die ist.  :denk:

schönen abend noch an alle!

jana
Hallo Jana,

@BiBu, der ER ist eine Sie! :)

ich bin immer noch dafür die gesamte Rechnung als Instandhaltungsaufwand zu buchen,
da die Rechnung eh den Charakter einer Instandhaltung hat.

Und GWG ist es wohl auch nicht, oder?
„Rollo für eine Solaranlage“
Damit ist das Rollo nicht eigenständig nutzbar,
und die Solaranlage ist doch auch ohne dem Rollo in einem betriebsbereiten Zustand, oder?

Also, ab aufs Aufwandskonto.

Widersprüche?

Gruß
Andreas

-------------
PS: Der Beitrag bezieht sich auf meine bis jetzt einwöchige Steuerkanzleipraxis. ;)
Ja, auch wenn dieses eine Fenster,  vorher kein Rollo hatte, neig ich auch aus praktischen Gründen zum Erhaltungsaufwand.

Ansonsten müsste man zuschreiben. :(


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
;)
Bearbeitet: BiBu+ - 06.09.2010 07:32:42
Beste Grüße BiBu
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