Reparatur bei abgeschriebenem Firmenwagen

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[ geschlossen ] Reparatur bei abgeschriebenem Firmenwagen
Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen:

In meiner Firma gibt es einen Firmenwagen (mit Fahrtenbuch), der bereits abgeschrieben und mit 1 € verbucht wurde. Jetzt musste er aufgrund eines Motoschadens abgeschleppt (500€) und repariert (4.500€) werden.

Wie sind diese Kosten zu handeln:
- Können wir das direkt im laufenden Jahr abschreiben?
- Müssen die Kosten auf mehrere Jahre verteilt werden?
- Oder kann man das gar nciht geltend machen?

Danke im Voraus + Grüße,
Maria
Hallo,

ich würde es als normalen Aufwand buchen. Also Wartung und Instandhaltung von KfZ.

VG Bookman
Zitat
- Können wir das direkt im laufenden Jahr abschreiben?

Mit Abschreibung hat das nichts zu tun, es ist einfach Aufwand (Kfz-Kosten), wie schon geschrieben wurde. Gibt sogar extra ein Konto, das Kfz-Reparaturen heißt.

Zitat
- Müssen die Kosten auf mehrere Jahre verteilt werden?

Nein.

Zitat
- Oder kann man das gar nciht geltend machen?

Das Auto gehört ja noch zum Betrieb, dass es schon abgeschrieben ist hat überhaupt keine Auswirkung auf die laufenden Kosten.
Danke, und ja, stimmt, es hat keinen Einfluss, dass es schon abgeschrieben wurde.
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