Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu Betriebsmitteln, die Mitarbeiter nach Ende der Abschreibungsdauer für die eigene Nutzung übernehmen. Ich hoffe ich habe keinen Beitrag dazu übersehen, der die Frage schon beantwortet.
Wenn das Unternehmen ein Betriebsmittel (Bsp. Rechner für das Homeoffice) für den Mitarbeiter anschafft befindet sich dieses Gerät ja im Besitz des Unternehmens. Wenn es nun über 3 Jahre abgeschrieben wird ist der Wert des Geräts für das Unternehmen nach dieser Zeit ja Null. Wie verhält es sich jetzt mit Geräten, die danach von den Mitarbeitern abgekauft werden sollen? Kann das Betriebsmittel einfach so überlassen werden? So wie ich es verstehe gibt es diesen Fall im Prinzip nicht, sondern es muss immer eine gewisse Gebühr durch den Mitarbeiter gezahlt werden. Wie findet man heraus, wie hoch diese Gebühr ist und wie wird sie besteuert - greifen hier die pauschalen 25%?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Viele Grüße
Ferdinand
ich habe eine Frage zu Betriebsmitteln, die Mitarbeiter nach Ende der Abschreibungsdauer für die eigene Nutzung übernehmen. Ich hoffe ich habe keinen Beitrag dazu übersehen, der die Frage schon beantwortet.
Wenn das Unternehmen ein Betriebsmittel (Bsp. Rechner für das Homeoffice) für den Mitarbeiter anschafft befindet sich dieses Gerät ja im Besitz des Unternehmens. Wenn es nun über 3 Jahre abgeschrieben wird ist der Wert des Geräts für das Unternehmen nach dieser Zeit ja Null. Wie verhält es sich jetzt mit Geräten, die danach von den Mitarbeitern abgekauft werden sollen? Kann das Betriebsmittel einfach so überlassen werden? So wie ich es verstehe gibt es diesen Fall im Prinzip nicht, sondern es muss immer eine gewisse Gebühr durch den Mitarbeiter gezahlt werden. Wie findet man heraus, wie hoch diese Gebühr ist und wie wird sie besteuert - greifen hier die pauschalen 25%?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Viele Grüße
Ferdinand