zeitanteilige Afa

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[ geschlossen ] zeitanteilige Afa, nach Monaten
brauche mal nen Tipp  :wink1:

wie berechne ich die zeitanteilige Afa, wenn ich ein Anlagegut z.b. am 20. Juli anschaffe. Rechne ich im ersten Jahr den Juli mit, also 6 Monate?  Oder rechne ich diesen nicht mit, weil das Anlagegut nach dem 14. des Monats angeschafft wurde?

In meiner Finanzbuchhalterweiterbildung lerne ich das so, daß jeder Monat voll mitzählt, wenn das Anlagegut mindenstens 1 Tag im Anschaffungsmonat genutzt wurde. Also würde ich den Juli auch mitrechnen, wenn ich es am 31.07. angeschafft hätte.

Unser Azubi zur Automobilkauffrau lernt das so, daß der Monat nur mitgerechnet wird, wenn das Anlagegut vor dem 15. des Monats angeschafft wurde. Ab dem 15. des Monats, also auch in meinem Beispiel, würde der Monat außen vor bleiben.

Und wie verhält es sich dann beim Anlagenabgang?

:?:  :?:  :?:

Freue mich über Stellungnahmen!! :D
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Hallo Büchermaus,

die Aufteilung zum 15. gab es früher mal (glaub bis 2003). Wenn dies ein Lehrer noch unterrichtet hat er ein wenig die Zeit verschlafen.

Deine Vorgehensweise ist die richtige § 7 (1) S.4 EStG. Wird beim Anlagenabgang genauso gehandhabt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Dankeschön!!

Genauso habe ich mir das gedacht, mein Dozent hat nämlich richtig Ahnung  8)

Kannst du mir evtl. auch einen § nennen, in dem steht, daß der volle Monat mitgezählt wird??
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Hab ich doch,

im § 7 (1) S.4 steht Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des WG vermindert______________________ nach Satz 1 um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht ;)

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 26.04.2010 21:41:55
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
super, vielen Dank !!! Wie kriege ich denn raus, seit wann diese Regelung gilt?  :?:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Also, hab mal im § 52 (21) EStG nachgesehen und dort findest du im S.3 das der § 7 (1) S.4 erstmalig für WG anzuwenden ist die nach dem 31.12.2003 angeschafft wurden.

Sprich anzuwenden ab dem 01.01.2004.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Man ist das ein Service!! Vielen Dank!!

Und entschuldige die vorletzte Frage, hatte deine Antwort etwas zügig überflogen und den § überlesen  :oops:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Kein Problem,

ich bin Meister im flüchtigem lesen ;)


Gruß :wink1:

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Der Lehrer hat nicht nur verschlafen sondern er schläft immer noch. :sleep:
Beste Grüße BiBu
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