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werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. |
Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.
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Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet. |
Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".

Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.
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Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. |
Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.
Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:
Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.