unser Chef hat sich von einer Gaststätte die Rechnung zuschicken lassen. Hier wurde jetzt neben den Speisen und Getränken auch noch eine Bearbeitungsgebühr!

Vielen Dank.
Wiepke
11.11.2009 14:39:48
Hallo,
unser Chef hat sich von einer Gaststätte die Rechnung zuschicken lassen. Hier wurde jetzt neben den Speisen und Getränken auch noch eine Bearbeitungsgebühr! ![]() Vielen Dank. Wiepke |
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11.11.2009 15:00:23
Hallo,
ist in der Bearbeitungsgebühr ein Umsatzsteueranteil enthalten oder ist die Gebühr seperat zum Rechnungsbetrag erhoben worden und enthält keine Steueranteile? Also Spontan würde ich es fast wie Mahngebühren behandeln und auf das entsprechende Konto buchen. Da ich davon ausgehe, dass das nicht allzu häufig passiert, würde ich kein extra Konto dafür anlegen. VG Bookman |
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11.11.2009 15:10:06
Hallo Wiepke,
ich würde die Bearbeitungsgebühr auf sonstige betriebliche Aufwendungen buchen. Gruß von Mauri |
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11.11.2009 15:17:29
Mich würd mal interessieren, um was für eine Rechnung es sich handelt. Betriebsveranstaltung oder Bewirtungskosten von Geschäftsfreunden.
Dabei kommt mir noch ein anderer Gedanke, den da diese Bearbeitungsgebühr durch die Bewirtung entstanden ist, gehört sie auch zu dieser, somit könnte dann noch 30% n. abzgsf. Bewirtungsaufw. entstehen. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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11.11.2009 15:58:46
Hallo Andreas,
das würde ich nicht so sehen. Hätte sich der Chef nicht nachträglich eine Rechnung schicken lassen, gäbe es diese Bearbeitungsgebühr nicht. Meiner Meinung nach ist sie voll abzugsfähig. Gruß von Mauri |
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11.11.2009 15:59:38
Danke, für Eure Antworten.
In Beantwortung Eurer Fragen: Es handelt sich um Bewirtung von Geschäftsfreunden und die Gebühr wurde ohne Mwst ausgestellt. Ich denke die Bearbeitungsgebühr bezieht sich darauf, dass eine Rechnung geschrieben werden musste; so denke ich, dass es vielleicht nicht wirklich der Bewirtung zuzurechnen ist, oder? Gruß Wiepke |
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11.11.2009 16:22:43
Also ich persönlich würde es nicht den Bewirtungskosten zu ordnen. Aber ich verstehe auch nicht wieso man eine Bearbeitungsgebühr auf die Erstellung einer Rechnung setzt. Hast du evtl. die Möglichkeit da mal nach zu fragen wofür die gebühr sein soll?
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11.11.2009 16:23:51
OK, es war auch nur ein Gedanke. Ich denke der Betrag kann ja nun auch nicht so hoch sein, Ust wurde nicht ausgewiesen (wäre eventuell noch ein Streitpunkt ob dies in diesem Fall passiern müsste), somit ab in den Aufwand in einem Kto. ohne Ust., dabei denke ich sonst. betriebl. Aufw. wäre nicht schlecht und weg ist es, auch Bookmanns Vorschlag wäre denkbar, jedoch Mahngebühren sind es ja nicht.
Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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11.11.2009 16:43:13
Es ist wie z.B. Trinkgeld eine Nebenleistung zur Bewirtung und gehört daher mit auf's selbe Konto, ist dann auch nur zu 70% abzugsfähig.
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11.11.2009 16:45:42
Hallo mephisto,
interessanterweise wurde hier aber keine Ust. berechnet. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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