Buchung VSt. Überhang im Folgejahr

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Buchung VSt. Überhang im Folgejahr
Hallo Zusammen,

ich komme nicht weiter und brauche Eure Hilfe.
Meine Firma = kleine GmbH (UG), SKR03
Wir  haben aktuell Jahr 02.
Im Jahr 01 habe ich eine USt Sonderzahlung (z.B. 100€) gebucht.
1780 (USt VZ) an 1200 (Bank)
Am Jahresende 01 war der Betrag der Sonderzahlung höher als die noch zu zahlende USt. (z.B. 20€) – somit ergab sich im der USt. Erklärung 01 ein Guthaben/Überschuss in Höhe von 80€.
Zum Jahresabschluss 01 habe ich mit Lexware Buchhaltung plus das USt. Guthaben (80€) auf Konto 1548 (VSt. Überhang) gebucht.
In der Eröffnungsbilanz des Jahres 02 steht nun:
VSt. Überhang – Betrag 80€,  Soll Konto 1548, Haben Konto 9000
Im Jahr 02 wurde der gesamte Betrag der USt. Sonderzahlung (100€) aus dem Jahr 01 vom Finanzamt erstattet.

Meine Fragen:
(a) Wie verbuche ich die Erstattung (100€) im Jahr 02 ??
(b) Wie verbuche ich im Jahr 02 die noch zu zahlende USt.(20€) aus dem Jahr 01 ??

Ich bin für jeden Hinweis dankbar ... vielen Dank schon mal im Voraus
Da hast du im Vorjahr falsch gebucht.
Erstens: es fehtl dir allem Anschein nach die Buchung der UStVA 12/01 - in dieser hätte nämlich die Sondervorauszahlung verrechnet werden müssen. So wie es aussieht, hat das Finanzamt wegen fehlender Verrechnung die Sondervorauszahlung zurückgezahlt und erwartet dafür im Gegenzug die Überweisung der Vorauszahlung (wie hast du denn das Ergebnis zu zahlende USt ermittelt?).
Normalerweise bucht man bei Bilanzierern (als UG ja zwingend):
Vorauszahlungen 1780 an 1200 (bei Erstattungen 1200 an 1780)
Sondervoruaszahlung 1781 an 1200
Mit der UStVA wird dann 1781 verrechnet und der verbleibende Saldo der UStVA wird gebucht 1780 an 1789, da erst im Folgejahr die Zahlung erfolgt.
Mit Ermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung wird dann der Restbetrag ermittelt und ja nach Saldo auf 1545/1546 oder 1789/1790 gebucht. Dann ermittelt Lexware (buchhaltung?) auch beim Jahreswechsel den "richtigen" Saldo.
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Wie ich jetzt feststellte, habe ich den Sachverhalt nicht korrekt geschildert.

Wir haben im Jahr 01 die USt. Erklärung für das Jahr 00 sehr spät abgegeben und die Zahlung der 100€ ergaben sich aus dem vorher eingegangenen USt.-(Schätz)Bescheid des FA für das Jahr 00. Diese 100EUR haben wir im Jahr 01 - 1780 (USt VZ) an 1200 (Bank) gebucht.

Nachdem wir Ende 01 die USt. Erklärung für das Jahr 00 nachgereicht hatten - wurden die 100€ dann vom FA wieder erstattet - allerdings erst Anfang des Jahres 02.

Die zu zahlende USt. für 01 haben wir entsprechen USt Erklärung bzw. USt Bescheid des FA bezahlt. Das FA hatte in seiner USt Erklärung für 01 die 100EUR nicht berücksichtigt und wollte die 20EUR haben. So gesehen ist da, was die USt. Zahlungen an das FA für 01 betrifft (und auch für das Jahr 00), nichts offen.

Aber die Buchung der USt. "Schätzung" ist total schief gelaufen....
Die 100 EUR abzüglich der dann später gezahlten USt für 01 (20EUR) stehen jetzt nach dem Jahresabschluss 01 mit 80EUR auf Konto 1548 in der EB für 02 und ich weiss nicht, wie ich die Erstattung der 100 EUR verbuchen muss (Lexware Buchhaltung plus), damit alles zusammenpasst. :denk:

Vielen Dank im Voraus ...
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