Buchungssatz für Telekomrechnung - RE-Datum 2021, Leistung+Zahlung Jan. 2022

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Buchungssatz für Telekomrechnung - RE-Datum 2021, Leistung+Zahlung Jan. 2022
Hallo und guten Tag,

wie lauten die korrekten Buchungssätze für eine Telekomrechnung in Höhe der monatlichen Gebühr für den Monat Januar 2022?

Rechnungszugang und Datum sind 29.12.2021.
Das Leistungsdatum ist 01.01.-31.01.2022
Zahlung erfolgt per Bankeinzug ca. 10.01.2022

Wie buche ich das?
Dankeschön!

imp me
EÜR oder Bilanz?

mE ist das unstrittig!
Zitat
impeccable.me schreibt:
Hallo und guten Tag,

wie lauten die korrekten Buchungssätze für eine Telekomrechnung in Höhe der monatlichen Gebühr für den Monat Januar 2022?

Rechnungszugang und Datum sind 29.12.2021.
Das Leistungsdatum ist 01.01.-31.01.2022
Zahlung erfolgt per Bankeinzug ca. 10.01.2022

Wie buche ich das?
Dankeschön!

imp me


4/3er / Einnahmeüberschuss:
#4920 (Telefonkosten) an Bank
#1576

Bilanzierer Richtig:

In 2021 ARAP (980) an Kreditor
In 2022  Kreditor an Bank

            #4920 an ARAP
            #1576

Bilanzierer normal:

            #4920 an Kreditor
            #1576

           Kreditor an Bank bei Bezahlung


Sanity
Zitat
Sanity schreibt:

Bilanzierer Richtig:

In 2021 ARAP (980) an Kreditor
In 2022 Kreditor an Bank

#4920 an ARAP
#1576

Sanity

Vielen lieben Dank, Sanity!
Genau nach der Antwort habe ich gesucht.

Guten Rutsch!
VG
Imp me
Hallo,

eine kleine Nachfrage. Ich bin Freiberufler und meine Telefonrechnung kommt immer sehr spät. Für Dezember:

Rechnungsdatum 31.12.2021
Rechnungszugang 12.01.2022
Leistungsdatum 01.12.-31.12.2021

Ich mache EÜR (Soll-Versteuerung).

Dann kommt die Rechnung bereits in 2022 mit oben erwähnten Buchungssatz, oder? D.h. künftig halte ich mich wohl besser an das Eingangsdatum?

Liebe Grüße
flo
Zitat
flo schreibt:
Hallo,

eine kleine Nachfrage. Ich bin Freiberufler und meine Telefonrechnung kommt immer sehr spät. Für Dezember:

Rechnungsdatum 31.12.2021
Rechnungszugang 12.01.2022
Leistungsdatum 01.12.-31.12.2021

Ich mache EÜR (Soll-Versteuerung).

Dann kommt die Rechnung bereits in 2022 mit oben erwähnten Buchungssatz, oder? D.h. künftig halte ich mich wohl besser an das Eingangsdatum?

Liebe Grüße
flo

Als EÜR gilt für dich als allererstes eines: Wann habe ich die Rechnung bezahlt bzw. wann habe ich das Geld erhalten. Leistungsdatum kannst du da ignorieren, wenn du die Rechnung erst so spät erhältst, dann ist es ein Fall für 2022. Es gibt eine wichtige Ausnahme jedoch: Die 10 Tage Regel.

Wenn du die Telefonrechnung 10 Tage nach Jahresende bezahlst, dann gilt es noch für 2021. Wenn du z.B. Einzugsermächtigung für die Telefonrechnung hast und die das Geld schon am 08ten einziehen.

Dies gilt für alle regelmäßigen Zahlungen, grob gesagt alle Verträge wie Miete, Strom, Gas und interessanterweise auch die USt. Aber genau auf die 10 Tage achten; ab dem 11. Januar bist du im nächsten Jahr, selbst mit Fristverlängerung und dem besten Willen.

Und damit es noch richtig lustig kommt... die Anwendung hat keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Also kommt die Vorsteuer 100% nach 2022.

Hoffe, ich konnte dich damit komplett verwirren :)

Sanity
Hallo Sanity,

vielen Dank für die nette Antwort. Das mit der 10-Tage-Regel ist auch klar. Aber die Buchung fällt dann trotzdem schwer. Wie wären denn z.B. die Buchungssätze, wenn Rechnungsdatum, -eingang und Zahlung am 05.01.2022 wäre (EÜR)? Dann müsste doch die Betriebsausgabe für 2021, die Vorsteuer aber für 2022 gebucht werden. Kann ich in SKR03 trotzdem #1576 nehmen?

Liebe Grüße
flo
Es gibt ein Vorsteuerkonto für Folgejahr... 1548 wenn ich mich nicht irre.

Da würde ich die Vorsteuer in 2020 rauflegen und in 2021 umbuchen.

Sanity
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