Erstattung der Kosten für Lernmittel für Azubi

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Erstattung der Kosten für Lernmittel für Azubi
Hallo zusammen,

unser Azubi hat ein paar Bücher für die Vorbereitung zur Prüfung gekauft und selber bezahlt. Der bekommt das Geld erstattet. Wie kann ich das verbuchen? Kann ich einfach diese Rechnung nehmen und auf Fachliteratur gegen Kasse buchen? Und der Azubi kann auf der Rechnung drauf schreiben, dass er das Geld bekommen hat. Oder soll das Geld auf sein Konto überwiesen werden, damit wir mehr Beweise haben? Nicht das die Vorsteuer verloren geht :-)

Vielen Dank im Voraus!

Tanja
Hallo Tanja,

ich würde, wie bereits von Dir vorgeschlagen, die Lehrmittel auf Fachliteratur buchen. Natürlich gehört dann der Original-Beleg in Eure Buchhaltung. Soweit eine sog. Kleinbetragsrechnung (brutto kleiner EUR 150) vorliegt, sollte der VoSt-Abzug grds. kein Problem darstellen.

Gruß Martin
Hallo Martin,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Der Betrag ist nicht groß - 65 €. Soll dann unser Azubi etwas unterschreiben?

Gruß Tanja
Nö, ich würde hier nicht (unnötig) dokumentieren, dass die Büchen nicht bei Euch im Regal stehen.
Das könnte im Zweifel nur Fragen aufkommen lassen, was ich mir jedoch bei diesem Betrag nicht vorstellen kann.
Eines würde ich grds. immer machen: Firmenstrempel in die Bücher!! Damit macht Ihr im Zweifel deutlich, dass die Bücher Firmeneigentum sind.
Somit kommt niemand auf die Idee, hier evtl. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil zu sehen.

Gruß Martin
Vielen Dank!

Dann buche ich einfach
Fachliteratur an Kasse

Super!

Gruß Tanja
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