EQOS Kommunikation GmbH
Thale
Die Bundesregierung hat am 16.07.2025 einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form erstellt werden können. Signiert werden kann dann zum Beispiel mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels eines Unterschriftenpads. Das Gesetz ist ein wesentlicher Schritt der Digitalisierung für Notarinnen und Notare und andere Beurkundungsstellen, wie Nachlassgerichte und Konsulate.Beurkundungen sollen künftig auch in Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist, dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt. Die Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie auf einem elektronischen Hilfsmittel unterschreiben, z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch werden die Authentizität und Integrität der Urkunde geschützt.
Für Notarinnen und Notare wird die Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.
Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll künftig die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften ermöglicht werden, die auf einem elektronischen Hilfsmittel, z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen, geleistet werden.
Künftig soll der Zugang der öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten oder öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die Erklärung wirksam wird. Es müssen nicht länger papierförmige Ausfertigungen von Urkunden versendet werden. Mithilfe von elektronisch beglaubigten Abschriften kann der Zugang nämlich künftig auch auf elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.
Der Gesetzentwurf enthält ferner Regelungen für eine elektronische Echtheitsbestätigung (elektronische Legalisation) für elektronische öffentliche Urkunden aus dem Ausland, auf die nicht das Haager Apostilleübereinkommen oder andere Befreiungen anwendbar sind. Mit der Legalisation attestieren Konsularbeamten die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden. Bisher war nur ein Verfahren für papiergebundene ausländische Urkunden vorgesehen. Allerdings stellen immer mehr Staaten weltweit nur noch elektronische Urkunden aus. Deshalb ist die Neuregelung erforderlich, um die Lücke zu schließen, die für elektronische ausländische Urkunden bisher besteht.
|
Erstellt von (Name) S.P. am 30.07.2025
Geändert: 30.07.2025 15:15:39
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Boris Zerwann
|
|






Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mitgestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>






Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> | RS-Anlagenverwaltung | ||
| RS-Liquiditätsplanung L | ||
| RS-Bilanzanalyse | ||
| RS-Plan | ||
| RS-BSC | ||
| RS-Darlehensverwaltung | ||
| RS-Investitionsrechner |
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>