zu einem Haftpflichtschadensanspruch tauchten Fragen zu Abgrenzungen von Versicherungsschäden mit außerordentlichen Ereignissen insbesondere über den Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit den Konten im SRK03 in der Bilanz und der GuV auf. Welche der Konten sind wozu richtig und kommen weitere hinzu:
1. 1502 „Forderungen Restlaufzeit größer 1 Jahr“;
2. 2501 „Außerordentliche Erträge finanzwirksam – d.h. mit Ein-/Auszahlung“;
3. 2505 „Außerordentliche Erträge noch nicht finanzwirksam – d.h. ohne Ein-/Auszahlung“, z.B. für noch nicht erfolgte Leistungen sowie zur Eigenleistung eines Einzelunternehmers?
4. 2709 „Sonstige Erträge unregelmäßig“;
5. 2742 „Versicherungsentschädigungen“;
6. 4809 oder 4801 bis 4802 „Sonstige Reparaturkosten und Instandhaltungskosten“ -
Zu 5. ist speziell zu klären, ob das Konto 2742 für erfolgte Entschädigungsleistungen sowie für zu erwartende ausstehende außerordentliche Forderungsersatzansprüche – mit der Aktiv-Bilanz-Gegenbuchung zum Konto 1502 am Jahresende bis zum Ende der Reparatur getrennt nach Jahren mit Listen fortgeschrieben werden - verwendet werden kann. Im Text zum Konto 2742 steht nur „Versicherungsentschädigungen“, was zu erwartende Leistungen einschließen kann. Oder ist für zu erwartende und zu klärende Leistungen einschließlich der Eigenleistung eines Einzelunternehmers generell nur das Gegenkonto 2505 als periodengerecht richtig?
VG, Arthur
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