Forderung an Mitarbeiter abschreiben

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Forderung an Mitarbeiter abschreiben
Hallo,

ein Mitarbeiter (MA) hatte vom AG ein Mitarbeiterdarlehen erhalten.
Dann hat man dem MA gekündigt, es ging vor das Arbeitsgericht, dort hat man sich verglichen.
Eine Bestimmung des Vergleichs war, das sämtliche Ansprüche beiderseits durch den Vergleich abgegolten sind.

Somit ist das Darlehen uneinbringlich. Kann ich das jetzt über Konto 2400 (SKR03) abschreiben? Oder ist das nur für Forderungen aus LL gedacht?

Danke,
MacPomm
Hallo Mac Pomm,

als Buchhalter würde ich mit immer den ganzen Sachverhalt anschauen.
Also wie wurde das Arbeitgeberdarlehen verbucht zum Bsp. über Konto 1531 Forderungen an Personal oder über Konto 0550
Darlehen. Gehört das Arbeitgeberdarlehen zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen ? Wo wurden die Darlehnsraten bisher hingebucht und welche Salden weisen die einzelnen Konten auf. Muss man da eventuell
noch was umbuchen zum Beispiel auf das Konto "zweifelhafte Forderungen" oder wurde bereits auf zweifelhafte Forderungen umgebucht ?

Ich würde auch das Konto Forderungsverluste nehmen, das Konto jedoch kopieren und umbenennen in
"Forderungsverluste aus Arbeitgeberdarlehen" und keine Umsatzsteuer hinterlegen, wenn die ursprüngliche Forderungen nicht mit
Umsatzsteuer gebucht worden ist.
Wenn die ursprüngliche Forderungen mit Umsatzsteuer gebucht worden ist, muss man die Umsatzsteuer bei uneinbringlichen Forderungen
korrigieren mit dem Steuersatz der damals gegolten hat.
Bei den anderen Konten aus der Kontenklasse 24XX ist meist Umsatzsteuer voreingestellt.

Mein Buchungssatz würde ev. dann so aussehen.

"Forderungsverluste aus Arbeitgeberdarlehen" an Forderungen aus Personal bzw. an Zweifelhafte Forderungen.

Ich hab mir auch verschiedene rechtliche Aspekte über das Arbeitgeberdarlehen angesehen.

Geht bei dem Vergleich zwischen AG und AN nicht auch noch Geld ein bzw. hat der AG auf die Rückzahlung freiwillig verzichtet ?
Das sind halt alles Aspekte wo wir nicht wissen. Als Buchhalter muss man halt die Gesamtsituation im Blick haben und auch das rechtliche
abchecken.

LG
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