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Hallo,

ich habe mal 2 Fragen heute:

ich hatte eine Rechnung heute über ISO Zertifizierung eines Dienstleisters auf den Tisch. Das Konto 3100 oder 3103 darf ich dafür nicht nehmen (SKR03) weil diese nur im Zusammenhang mit Warenbeschaffung-oder herstellung benutzt werden, richtig? Bietet sich dann das Konto 4909 an, ist das ein Unterkonto von 4900 sonstige Aufwendungen? Hat jemand schonmal die Kosten für Iso Qualitätszertifizierung gebucht, und wenn,  auf welches Konto?

Das zweite, was mich interessiert, ist die Warenentnahme bei einer GmbH durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Es liegt ja in dem Sinne keine Privatentnahme vor, wie bei einem Einzelunternehmen. Wie buche ich eine solche Rechnung, wenn diese bestellte Ware im Prinzip vom Chef gebraucht wird?
Forderungen ggü Gesellschafter oder lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vielleicht?

im voraus Danke
Gruß
Kimstern
Hallo Kimstern,

Die Rechnung ist eine Fdg. gegenüber dem Gesellschafter und nicht vergessen die Ust. zu korrigieren.


Wie teuer war denn die Zertifizierung?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen,

danke, Andreas,  für deine Antwort
die Rechnung war über 700 € brutto. Es ist eine Dienstleistung  zur Vorbereitung auf die TÜV Abnahme.

Was meinst Du mit Ust.korrigieren, wie buche ich die Warenentnahme genau?

Grüße
Kimstern
Hallo Kimstern,

buch einfach: Fdg. gegenüber Gesellschafter an Umsatzerlöse

somit wird die Ust. dann ans FA abgeführt.

Hinsichtl. deiner Zertifizierung bin ich mir nicht sicher, ob ein immaterieller VG vorliegt oder nicht. Wenn dies Zertifikat für mehrere Jahre gilt, würde ich es als solches ansehen, da ansonsten handelsrechtl. eh eine Abgrenzung über den RAP vorzunehmen wäre.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

nein dieser Dienstleister kommt jedes Jahr und unterstützt die Firma bei der Vorbereitung auf die TÜV Abnahme, und der Firma, bei der ich arbeite (bis zum 30.06.   :? ) wrd dann später das Tüv Zertifikat ausgestellt.
Dieses TÜV Zertifikat muss jedes Jahr erneuert werden, also auf den neuesten Stand gebracht werden ....also wird das in den Aufwand gebucht, denke ich mal...

Wie ist das eigentlich zu werten, wenn die Warenentnahme des Chefs einfach unter so. Aufwendungen gebucht wird, oder als Projektkosten. (so will es der Chef... :wink: )

Gruß
K.
Wie das zu werten ist: Beschiss am Finanzamt!

Wenn die Dinge privat gebraucht werden, können sie nicht als Betriebsausgabe gebucht werden, ob das dein Chef so will oder nicht.
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