Grundstücksaufwendungen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
[ geschlossen ] Grundstücksaufwendungen, Unterschied Grudstücksaufw. neutral/betrieblich SKR 03
Du weißt so gut wie ich, dass Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Das einzelne was zu berücksichtigen ist, dass die totale Summe aller Aufwendungen (Kosten) in beiden Fällen gleich ist.

Deine Frage war:
"kann mir jemand den Unterschied zwischen den Konten
2350 „Grundstücksaufwendungen neutral“ (SKR03)
und
4290 „Grundstücksaufwendungen betrieblich“ (SKR03)
erklären?"
Das ist die Finanzbuchhaltung. Ich habe einige Beispiele gegeben, um die Logik der Finanzbuchhaltung hinsichtlich dieses Kontos (2350) zu zeigen. Leider habe ich keine Beispiele für 4290. Ich würde sie gern hören.

Diese Frage:
"Oder ganz einfach formuliert:
Welche Aufwendungen werden in die Preiskalkulation mit einbezogen" ist ganz andere Tasse . Zum letzten Mal beschäftigte ich mich mit KLR vor vielen Jahren. Kann dir nicht helfen. möchte keine Dummheiten sagen.
Bearbeitet: Leo Taxil - 09.10.2010 10:49:24
Zitat
Du weißt so gut wie ich, dass Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Das einzelne was zu berücksichtigen ist, dass die totale Summe aller Aufwendungen (Kosten) in beiden Fällen gleich ist.
Das stimmt so nicht ganz.
Die Summe aller Aufwendungen ist nicht gleich!
Die FiBu zeichnet alle Aufwendungen und Erträge auf, seien sie betrieblich bedingt oder auch  nicht. Dies führt  letztendlich zum Geschäftsergebnis.

Die KLR interessiert nur das Betriebsergebnis, also alle Aufwendungen Erträge die im Zusammenhang mit Beschaffung, Produktion und Absatz stehen.
Aufwendungen die nicht davon betroffen sind, nennt man „neutralen Aufwand“ und werden in der Kostenrechnung nicht berücksichtigt, weil dies zu einer unrichtigen Belastung der Produkte und der Dienstleistungen des Unternehmens führt.

Das ist eigentlich alles was ich die ganz Zeit dazu sagen wollte!

Deine Beispiele in Bezug auf Konto 2350 „Grundstücksaufwendungen neutral“, ergeben m.E. Sinn, wenn es sich um Umlagen handelt.

Es wäre schön, wenn du die Begründungen zu den anderen Beispielen auch einstellst, falls vorhanden. Würde mich wirklich interessieren.

Und Beispiele für betrieblichen Grundstücksaufwand?
Grundsteuer, Gebühren f. Müllabfuhr könnte ich mir denken.

Vielleicht schreibt ja noch jemand was zu unserem Thema?!

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende :wink1:
Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 09.10.2010 19:11:59 (kleine Umformulierung)
Andriko,

Das Thema habe ich nicht vergessen.
Ich tue, was du fragst. Und es scheint sogar mehr.
Keine Zeit jetzt.

MfG
Neutrale Grundstücksaufwendungen sind alle Ausgaben für eine Grundstück, das nicht zur betrieblichen Leistungerstellung genutzt wird.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen der Industrie hat auch ein Grundstück, das mit Werkswohungen bebaut ist. Dieses Grundstück wird nicht genutzt im Zusammenhang der betrieblichen Leistungserstellung, nämlich irgendein Erzeugnis herzustellen. Ausgaben die für dieses Grundstück anfallen, sind neutral. Sie fallen zwar für das Unternehmen an, sind aber keine Aufwendungen des Betriebes und damit keine Kosten.

Es wär ja noch schöner, wenn diese Kosten in der Selbstkostenermittlung der Produktkalkulation landen.

Hoffe das es klar geworden ist. Wenn nicht muss ich noch mal ran
Wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind, tragen Sie i d R auch alle Kosten, die mit dem Grundstück im Zusammenhang stehen. Die anteiligen Kosten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen, erfassen Sie als Betriebsausgaben.

Beispiel

Sie nutzten  20 % Ihres Hauses für eigenbetriebliche Zwecke. Es sind Ihnen 10 000 zuzüglich 19% USt entstanden.
4200 Raumkosten 2 000 an …

Beispiele
Erklärungen

Die Aufwendungen für die Erneuerung des Fliegenschutzes sind Betriebsausgaben

Derartige Aufwendungen sind Erhaltungsaufwendungen und als solche sofort abzugsfähig. Bei Erhaltungsaufwendungen handelt es sich vornehmlich um laufende Kosten für die Instandsetzung.

Demgegenüber erhöhen Herstellungsaufwendungen die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes und wirken sich nur über die AfA Gewinn mindernd aus.
Betragen die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme nicht mehr als 4 000 EUR (Rechnungsbetrag netto ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln (R 21.1 Abs. 2 EStR).



Zum typischen Erhaltungsaufwand zählen Schönheitsreparaturen


Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um typische Erhaltungsaufwendungen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Erneuerung des Anstrichs, der Tapeten, des Fußbodens usw. Diese Erhaltungsaufwendungen können Sie - im Gegensatz zu Erstellungsaufwendungen - direkt als Betriebsausgaben abziehen.

Zu „Gipsornamenten”

Aufwand für Stuckateuerarbeiten ist abzugsfähiger Erhaltungsaufwand

Denn bei Erhaltungsaufwand handelt es sich um laufende Kosten für die Instandhaltung der Wohnung. Erhaltungsaufwand liegt auch vor bei Stuckateurarbeiten zwecks Reparatur von Gipsornamenten.

MfG
So Leo, jetzt mal für doofe, wie mich.

Der erste Teil deiner Antwort ist mir klar und war auch nie die Frage!
Ansimi und de Lang haben dies ja auch schon anschaulich beschrieben.

Meine Eingangsfrage war:
Zitat
„kann mir jemand den Unterschied zwischen den Konten
2350 „Grundstücksaufwendungen neutral“ (SKR03)
und
4290 „Grundstücksaufwendungen betrieblich“ (SKR03)
erklären?
Nun hast du in deinem ersten Beitrag Beispiele für „neutrale Grundstücksaufwendungen“ genannt.

z.B.
Zitat
„Das Bürogebäude eines Unternehmers befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eines Biotop-Geländes. Das hat zur Folge, dass die Büroangestellten im Sommer bei offenem Fenster von Fliegen und Insekten belästigt werden. So hatte der Unternehmer an den Fenstern seines Bürogebäudes Fliegenlamellen anbringen lassen. Diese haben sich allerdings als wenig hilfreich erwiesen. Deshalb lässt er an den Fenstern Fliegengitter anbringen.“
Und als Begründung, dass es sich hierbei um neutralen Aufwand handelt schreibst du:

Zitat
„Die Aufwendungen für die Erneuerung des Fliegenschutzes sind Betriebsausgaben
Derartige Aufwendungen sind Erhaltungsaufwendungen und als solche sofort abzugsfähig. Bei Erhaltungsaufwendungen handelt es sich vornehmlich um laufende Kosten für die Instandsetzung.
Demgegenüber erhöhen Herstellungsaufwendungen die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes und wirken sich nur über die AfA Gewinn mindernd aus.
Betragen die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme nicht mehr als 4 000 EUR (Rechnungsbetrag netto ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln (R 21.1 Abs. 2 EStR).“

Jetzt schreibst du selber von "Betriebsausgaben", "Erhaltungsaufwand".
Ich vermisse das Wort "neutral".
Also um betrieblich bedingte Aufwendungen die nichts mit "neutralen Aufwendungen" zu tun haben?!

Kannst du mir das erklären?
Wo mache ich den Denkfehler? :denk:

Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 11.10.2010 23:04:22
Deine erste Frage ist eine kriegerische Frage. Das passt gut zur echten demokratischen zivilisierten Welt. Wie es dieser Schwein Bush einmal drohte: "wer nicht mit uns ist, ist gegen uns." Offen gesagt habe ich diese Frage auch zuerst so verstanden. Etweder, oder...

Nach deiner letzten Nachricht sehen für mich diese Konten anders aus. Sie stellen für mich keine Gegenüberstellung dar.
Meine Beispiele wurden auch aus diesem "kriegerischen" Kontext nicht genommen. Sie erklären nur wie man einen entsprechenden Geschäftsvorfall verbucht.

So,

"Beispiel

Sie nutzten 20 % Ihres Hauses für eigenbetriebliche Zwecke. Es sind Ihnen 10 000 zuzüglich 19% USt entstanden.
4200 Raumkosten 2 000 an …"

sagt nur, dass ein solcher Geschäftsvorfall zu "4200 Raumkosten" gehört. Kein Wort über "neutral" und/oder " betrieblich". "

So,

Man verlegt einen neuen Laminatboden . Die Eingangsrechnung in Höhe von 10.000 zzgl. 1900  USt.
So bucht man richtig:
2350 Grundstücksaufwendungen   10.000
1576 Vorsteuer 19 %                1900

an  VaLuL 11.900

Weiter betrachtet man solche Ausgaben als "Betriebsausgaben". Und denkt man nicht an irgendwelche Gegenüberstellung mit "neutral".

"Zum typischen Erhaltungsaufwand zählen Schönheitsreparaturen

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um typische Erhaltungsaufwendungen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Erneuerung des Anstrichs, der Tapeten, des Fußbodens usw. Diese Erhaltungsaufwendungen können Sie - im Gegensatz zu Erstellungsaufwendungen - direkt als Betriebsausgaben abziehen."

So sehe ich die Sachen jetzt. Das heißt gibt es im SKR 3 keine Gegenüberstellung zwischen "42 90" und "2340".
Vielleicht sehe ich falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Bearbeitet: Leo Taxil - 12.10.2010 11:34:52
Danke für deine Antwort, Leo.
Damit wären doch alle Fragen beantwortet.
Ich habe jedenfalls keine mehr.

„kriegerische Frage“, welch ein Vergleich… :)

Gruß
Andreas :wink1:

PS: Allerdings muss ich zugeben, dass ich nicht verstanden habe, was du mit "Gegenüberstellung" der Konten genau meinst?
Manchmal stehe ich mir einfach selber auf der Leitung...
Als ich erst deine Frage las, dachte ich, dass wenn eine Grundstückaufwendung nicht "neutrale" ist, dann ist sie unbedingt "betriebliche". Und umgekehrt. Deswegen "Gegenüberstellung" in meinem Kopf. Mein Fehler.
Jetzt habe ich verstanden was du mit „Gegenüberstellung“ meinst.

Zitat
Als ich erst deine Frage las, dachte ich, dass wenn eine Grundstückaufwendung nicht "neutrale" ist, dann ist sie unbedingt "betriebliche". Und umgekehrt. Deswegen "Gegenüberstellung" in meinem Kopf. Mein Fehler.
Warum dein Fehler?
Deine Aussage ist doch richtig!

Wir sprachen doch die ganze Zeit über Aufwendungen, die den Geschäftsbetrieb betreffen.

Somit sind diese „Grundstücksaufwendungen“ entweder „neutral“,
da sie nicht im Zusammenhang mit Beschaffung, Produktion und Vertrieb stehen.
Also mit dem Betriebsziel nichts zu tun haben.

Oder diese „Grundstücksaufwendungen“ sind „betrieblich“,
da sie im direkten Zusammenhang mit Beschaffung, Produktion und Vertrieb stehen.
Also mit dem eigentlichen Betriebsziel.

Ansimi und de Lang haben es ja auch schon geschrieben.

Alles andere gehört m.E. in die private Einkommensteuererklärung und hat mit dem Geschäftsbetrieb nichts zu tun.
Und darüber sprachen wir auch gar nicht.

Dann wäre ja jetzt alles geklärt, oder?!

Gruß
Andreas
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......

Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Künstliche Intelligenz (KI) rückt zunehmend in den Fokus der Aufsichtsräte Fast 60 Prozent der Vorstände und Aufsichtsräte haben nach eigener Einschätzung nur wenig oder gar keine Kenntnisse über Künstliche Intelligenz oder Erfahrungen mit KI, immerhin 40 Prozent beschreiben......

Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Wachstumsbooster vom Kabinett beschlossen: Planungssicherheit und Anreize für private Investitionen Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 04.06.25 den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche ......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem r......

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d) Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzel......

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Fac......

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d) Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagemen......

Buchhalter im Rechnungswesen (w/m/d) Die Schrobsdorff Bau AG ist als mittelständisches Unternehmen seit 1989 erfolgreich im Großraum Berlin etabliert und realisiert einen Jahres­umsatz von ca. 140 Mio. EUR. Unser Leistungs­spektrum reich......

Buchhalter (m/w/d) als Key-User für Finanzsysteme im Bereich Rechnungswesen Die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH versorgt als Schwerpunktversorger mit 605 Planbetten jährlich rund 26.000 Patient*innen stationär sowie über 46.000 Patient*innen ambulant. Das Haus verfügt über ......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>