interimskonto - darf man das?

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Hallo,

wenn ihr im Jahr 2008 für 500 EUR Rückstellungen gebildet habt und jetzt sich aber herausstellt, dass die Rechnung nur 468,55 brutto beträgt, handelt es sich um einen periodenfremden Ertrag in 2009.

Also könnte man doch buchen:

Rückstellung 500,00 EUR an    Bank                       468,55 EUR
Vorsteuer        74,80 EUR an    periodenfr. Ertrag     106,25 EUR

Hm, bin mir aber nicht sicher, und hoffe, dass sich noch jemand anderes dazu äußert.

Gruß
S.
Zitat
Kimstern quote:
Also könnte man doch buchen:

Rückstellung 500,00 EUR an    Bank                       468,55 EUR
Vorsteuer        74,80 EUR an    periodenfr. Ertrag     106,25 EUR
Erstmal Danke!

Genau das möchte ich machen, wie ich im Beispiel 1. beschrieben habe.
Mein Problem besteht darin, dass Lexware mir keine Möglichkeit gibt, Rückstellungen mit Vorsteur zu buchen.
Und noch weniger mit Vorsteuer, die das Programm nicht selbst berechnet.
Oder kenne ich diese Möglichkeit nicht.
Hallo,

wenn du die Rechnung bekommst würde ich so buchen.

Rückstellungen
Vorsteuer                           an Verb.
dann
Rückstellungen an Erträge aus Rückstellungen
bei Zahlung
Verb. an Bank

Wenn du keine Vorsteuer einstellen kannst buchst du eben einzeln.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

die Rückstellung kann man auch nicht mit Steuerautomatik buchen. Gibt es nicht bei Lexware, meine ich.
Die RS muss man ohne Steuer ausbuchen, wie man sie auch ohne Steuer eingebucht hat.
Und die Vorsteuer direkt auf das Konto 1577 anrechenbare Vorsteuer 19%,
Ich hoffe, ich erzähle hier jetzt nichts falsches... :roll:

Gruß
S.
Ich hoffe, ich habe das geschafft :-)
Ich habe den Buchungssatz auf das Konto 3095 Rückstellungen und Konto 1406 Vorsteuer gesplittet und ohne Steuerautomatik :-) gegen Bank gebucht.

Danach zweiter Buchungssatz Konto 3095 Rückstellungen gegen das Konto 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Zitat
Kimstern quote:
Und die Vorsteuer direkt auf das Konto 1577 anrechenbare Vorsteuer 19%
Oder darf ich das Konto 1406 SKR04 (1576 SKR03) in diesem Fall nicht verwenden?
Soll ich statt 1406 dieses Konto 1407 SKR04 (1577 SKR03) Abziehbare Vorsteuer §13b UStG 19 % benutzen?
Und noch eine Frage dazu - sind alle verpflichtet Rückstellungen für Abschlusskosten zu bilden?
Oder ist es einfach gute Möglichkeit denn Gewinn zu mindern?

Aus dem Paragraph
§ 249 Rückstellungen
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
ist es mir leider nicht klar  :oops:
Bearbeitet: sunlion - 23.03.2010 10:30:33
Hiiiiiiilfe,

lasse dir bitte vom Steuerberater die Abschlussbuchungen geben und buche sie bei euch in der 13 Buchungsperiode des abgeschlossenen Jahres ein.

Dann vergleichst du deine Auswertung mit der des Steuerberaters. Wenn du auf das selbe Ergebniss kommst, wechselst du wieder nach 2009 und lässt dein Programm einen neuen Saldenvortrag machen.

Wenn alles ordentlich funktioniert hat müsstest du das Konto 9000, 9008 und 9009 gegen das Konto 9090 auflösen können und es wird jedes mit Saldo 0,00 stehen. (Kommt immer darauf an, ob ihr eine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht) Falls nicht, schickst du deinem Steuerberater die Susa mit EB-Werten und fragst ihn welche Anpassungsbuchung noch notwendig ist.
Ach so, wegen der Rückstellungen: Ein Kaufmann darf sich in seiner Handelsbilanz nicht reicher machen als er ist. Deshalb müssen alle zu erwartenden Verbindlichkeiten in der passenden Höhe berücksichtigt werden. Falls eine Rückstellung zu hoch eingestellt wurde, muß sie bei Rechnungslegung gegen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aufgelöst werden. Dies ist ein beliebtes Konto für FA-Prüfer. Man sollte es somit vermeiden Rückstellungskonten wohl wissentlich für Steuergestaltungen zu missbrauchen. Das kann zu Erklärungsnot führen.  :lol:
Vielen Dank, Jana!
Zitat
Jana Hocke quote:
Hiiiiiiilfe,
Bin ich so schlecht? :-)

Zitat
lasse dir bitte vom Steuerberater die Abschlussbuchungen geben und buche sie bei euch in der 13 Buchungsperiode des abgeschlossenen Jahres ein.
Ich wollte das auch machen. Er ignoriert uns leider. Natürlich fehlen mir viele Kenntnisse. Aber ich kann (ich hoffe :-)) logisch denken, analysieren und viel lesen. Und in der Schule habe ich in Rechnungswesen immer 1. Es reicht nicht, ich weiß...
Außerdem wird mir hier SEHR geholfen.

Zitat
Dann vergleichst du deine Auswertung mit der des Steuerberaters.
Ja, ich habe schon alles verglichen. Nicht alle Differenzen kann ich nachvollziehen, aber ich kriege keine Umbuchungsliste.

Zitat
Wenn du auf das selbe Ergebnis kommst
Ich bin fast auf dasselbe Ergebnis gekommen. Nur auf dem Konto Bank steht beim Steuerberater komischerweise auf 57,52 € mehr, als auf unserem Kontoauszug (Saldo per 31.12.2008).
Das soll doch bei uns richtig sein, oder?

Und bei uns gibt es auch einen Buchungssatz
EB-Wert 70001 Kreditor IHK an 9009 mit 128 €.

Die Rechnung IHK wurde von uns falsch gebucht (ich war das nicht :-))
70001 Kreditor IHK an Bank mit 128,00 €

Dieser Betrag (128 €) wurde weder von uns noch vom Steuerberater berücksichtigt, und Aufwand für 2008 stimmt in Lexware und Bilanz überein.

Wie mir Ansimi empfohlen hat, möchte ich später so korrigieren: 6960 Periodenfremde Aufwendungen an Kreditor 70001 IHK mit 128 €

Aber EB-Werte haben jetzt eine Differenz von 70,48 €. Alle anderen Werte stimmen überein.
Wie kann ich diese Differenz ausbuchen?

Zitat
wechselst du wieder nach 2009 und lässt dein Programm einen neuen Saldenvortrag machen.
Bei uns wurde leider Jahresabschluss zwar mit Vorträge gemacht, aber Vortragaktualisierung ist nicht aktiv.
Lexware-Hilfe: „Wird das neue Jahr nur über einen "Jahresabschluss" eröffnet, ist diese Option NICHT AKTIV.“

Zitat
Kommt immer darauf an, ob ihr eine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht
Weil wir eine GmbH sind, machen wir eine Bilanz.
Hallo Glance,

ich will mal erstmal noch zu deiner Verbuchung der RS Stellung nehmen.

buch mal wie folgt

RS 3095 (393,75 Euro)
Vst. 1406 (74,81 Euro) .................. hier geht keine automatik, das Kto. musst du selber per Splittbuchung ansprechen
.......................................an Bank

danach

RS 3095 (106,25 Euro) an Ertr. a. aufl. von RS 4930 (106,25 Euro)

das wars, ich hab die Kontennummern des SKR 04 von dir übernommen und nicht kontrolliert, ich bin halt mehr ein Kind des SKR 03. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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