Kaution Mieter

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Kaution Mieter
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:-)

Folgender Sachverhalt:

Mieterin hat eine Kaution in 2006 gezahlt, das Buchhaltungssystem läuft erst seit 2007, also Kaution wurde damals nicht gebucht. Müsste ich also nachbuchen.

Dann ist die Mieterin in 2014 November gestorben, der Freund von ihr ist in der Wohnung 7 Monate geblieben ohne Miete zu zahlen.

Wie buche ich das, stelle ich erstmal Rechnungen an den Nachmieter und verrechne dann die Kaution mit den Mietzahlungen?

Vg
markla :green:
Hallo,

das scheint mir mehr eine juristische Frage zu sein, als eine buchhalterische.

Zunächst müssten die Mietzahlungen - soweit rechtens - angemahnt werden und als Mietertrag gebucht werden. Die Kaution müsste m.E. im Bereich der Verbindlichkeiten gebucht werden, da diese ja im Normalfall nicht zum Vermögen des Vermieters gehört.

Erst wenn die Miete auch nach Mahnung ausbleibt und die Mietzahlungen nicht weiter strittig sind, können die Mietforderungen mit der Kaution verrechnet werden.

Bin aber kein Experte im Vermietungsbereich. Evtl. kann ja hier noch jemand Anderes Auskunft geben.

VG, Buchi
Hallo,

das klingt so, als ob der Freund keinen Mietvertrag hätte. Da er wohl auch nicht der Erbe der Verstorbenen ist, hat er keinen Anspruch auf die Kaution. Hier muss ein Anwalt her und die Sache klären. Anwälte freuen sich immer über Ansprüche, es wäre also sinnvoll möglichst schnell Rechnungen zu schreiben.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo,

ja danke so habe ich das auch gedacht...verzwickte Sache:-)

Da ich mich im Mietrecht nicht auskenne, kann man an den Freund der Mieterin denn Rechnungen schreiben?Der hat schließlich 7 Monate dort weiterhin gewohnt und ziemliches Chaos hinterlassen.... Ich kenne das dann nur als Untermietvertrag...:-)

Zitat
StbLipp schreibt:
Hallo,



das klingt so, als ob der Freund keinen Mietvertrag hätte. Da er wohl auch nicht der Erbe der Verstorbenen ist, hat er keinen Anspruch auf die Kaution. Hier muss ein Anwalt her und die Sache klären. Anwälte freuen sich immer über Ansprüche, es wäre also sinnvoll möglichst schnell Rechnungen zu schreiben.
Moin,

wenn der ohne irgendeine Art von Vertrag da gewohnt hat, wirds schwierig. Dann muss ein Anwalt her und das klären. Ich würde einfach mal Rechnungen schreiben und schauen was passiert. Rechnung natürlich ohne USt. Ob der je bezahlt, ist sowieso fraglich, dann kommt wieder der Gang zum Anwalt.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
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