keine Kasse / alles kreditorisch buchen

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keine Kasse / alles kreditorisch buchen
Hallo,

ich habe seit kurzem einen neuen Job. Dort muss noch die gesamte Buchhaltung des Jahres 2017 erfasst werden. Zuerst wurden die EB-Werte für die Sachkonten sowie für Debitoren und Kreditoren vorgetragen. Jetzt sollen erst einmal alle Eingangsrechnungen des Jahres 2017 (3 Aktenordner) kreditorisch erfasst werden. Danach sämtliche Ausgangsrechnungen und im Anschluß soll die Verbuchung der betrieblichen Bankkonten erfolgen.

Es gibt in diesem Betrieb keine Bargeldkasse, obwohl Bargeld-Transaktionen stattfinden. Wenn ich es richtig verstanden habe, sollen Barzahlungen als Einlage eines Gesellschafters verbucht werden. Zunächst aber sollen auch diese Barzahlungen kreditorisch erfasst werden, wie alle anderen Zahlungen auch.

Zum Beispiel: Betankung eines Pkw oder Lkw, Zahlung bar.
                      Zunächst wird für die Tankstelle ein Kreditor angelegt, auch wenn dort nur einmal getankt wurde.

                                        danach wird gebucht: laufende Kfz-Betriebskosten + Vorsteuer an Kreditor

                                        später dann: Kreditor an Privateinlage Gesellschafter A oder B

Noch ein anderes Beispiel: Belastung des Bankkontos mit Zinsen und Gebühren.
                                           Auch hier wird die Bank als Kreditor angelegt (Kreditor Deutsche Bank z.B.)

                                        dann die Buchung: Zinsaufwendungen + Nebenkosten des Geldverkehrs an Kreditor Dt. Bank

                                        im Anschluß: Kreditor Dt. Bank an Bankkonto Dt. Bank

Kennt jemand ein solche Vorgehensweise?

Wie sind die Meinungen dazu?
Hallo,

wir haben eine kleine Werkstatt (Personengesellschaft). Unseren Kassenbuchungen wurden, als wir noch bilanziert haben, 25 Jahre lang nach Bedarf über Privateinlagen geregelt.
Inzwischen haben wir zur Einnahme-Überschuss-'Rechnung gewechselt  und buchen  nach Anweisung unserer Steuerberaterin direkt "Ausgaben an Privateinlagen" (2181 Privateinlagen/Kleinbeträge).

Viele Grüße
Hallo Torti,

bin seit 15 Jahren selbständige Buchhalterin. Habe schon sehr viele unterschiedliche Buchhaltungen gesehen. Aber so eine Vorgehensweise kenne ich nicht.

Vermute, dass hier irgendwie ein Mißverständnis vorliegt.

Wer hat gesagt, dass so gebucht werden soll? Hat diese Person Ahnung, von dem, was sie gesagt hat? Da frage noch einmal genau nach.

Dass Tankstellen als Kreditoren angelegt werden sollen, kann man noch so halbwegs hinnehmen. Aber eine Bank als Kreditor? Nein...

Meine Meinung ist, dass du solche Anweisungen hinterfragen musst. Und denke immer daran, dass im Zweifelsfalle dir, als Fachkraft, die Schuld an Fehlbuchungen gegeben wird.

Gruß
Michaela
Hallo Anna Maria,

man kann das so machen.

Für das Finanzamt ist ein ordentliches Kassenbuch aber immer besser.

Auch wenn das seit 25 Jahren immer ohne eine Kasse gut funktioniert hat...Die Prüfer sind hier bedeutend schärfer geworden.

Gruß
Michaela
Keiner fragt nach, um was für eine Art Gesellschaft es sich handelt. Wenn hier eine Kapitalgesellschaft im Spiel ist, wäre die Buchung über "Privatkonten" schon überhaupt nicht möglich, weil es diese Art von Konten bei Kapitalgesellschaften nicht gibt. Auch bei Personengesellschaften geht dies normalerweise über die Eigenkapitalkonten III oder IV.

Davon abgesehen: die Gesellschaft wird massive Probleme bekommen - die laut GoBD vorgeschriebene "zeitnahe" Buchführung ist hier bei weitem nicht mehr gegeben.

Zum Buchen: bei den Tankstellenrechnungen geht es über Auslagen (Gesellschafterkonten oder kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern).
Bei den Banken gebe ich Michaela Recht - hierfür gibt es die Bankkonten im Kontenplan (SKR 03 #1200ff-. SKR 04 #1800ff.)
Bargeld wird - wenn in der Firma Bargeld gehalten wird (nicht die sogenannte "kleine Kasse" für Porti etc.) - zwangsweise über ein ordnungsgemäßes Kassenbuch geführt. Hierzu gibt es inwzsichen genügend Anweisungen, wie und wann dies zu führen ist.

Ausserdem solltest du bei deinen Chefs durchsetzen, dass du dringendst einen Lehrgang in Buchhaltung machen musst oder die Buchhaltung in kompetente Hände gegeben wird. So wie bisher wird es nicht mehr geduldet werden. Die Vorschriften sind mit GoBD, Kassenverordnung etc. bedeutend schärfer geworden.
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