Kosten für Prototyp buchen

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Kosten für Prototyp buchen
Hallo Zusammen,

ich bilanziere nach HGB (für eine GmbH) und ich habe eine Frage zur Verbuchung von Kosten für die Erstellung eines Prototypen.

Im August 2015 haben wir bei einem Lieferanten die Fertigung von Metallbauteilen in Auftrag gegeben.
Zum Auftrag zählte die Erstellung eines Prototyps. Nach Freigabe des Prototyps hat der Lieferant dann die Serie hergestellt.

Nun liegt mir die Rechnung vor.
In der Rechnung ist neben den gefertigten Metallbauteilen auch ein Posten über „Einmalkosten für Konstruktion, Programm und Prototyp“ in Höhe von 2.500€ enthalten.

Wie verbuche ich die 2.500€ für die Erstellung des Prototyps?

Darf ich die Kosten für den Prototyp direkt in den Aufwand buchen?
Muss ich die Kosten für den Prototyp aktivieren (als immateriellen Vermögensgegenstand) und über X Jahre abschreiben?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
Hallo Josef,

Die Hauptfrage ist aus meiner Sicht, was wird aus dem Prototyp. Ist er dazu bestimmt länger dem Unternehmen zu dienen, dann müssen alle Kosten die hiermit im Zusammenhang stehen aktiviert werden.

So wie ich Ihre Ausführungen verstehe, wird dieser einfach mit den anderen Artikeln verkauft. Dann gehören die Entwicklungskosten mit zum Wareneinkauf.

Ich vergleiche das mal mit Werbeartikeln, bei denen wird doch der Entwurf des Firmenlogo´s ec. auch separat berechnet.

MfG
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