nicht GWG über 60€

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[ geschlossen ] nicht GWG über 60€
Hallo zusammen,

ich bin totaler Anfänger und versuche die GWG-Sache zu verstehen.

Ich habe einen Baboo Touch-Pad gekauft.  Es ist ein Grafiktablett und kann anstatt der Computermaus benutzt werden. Das Tablett hat Netto 67,22€ gekostet.
So, wie ich GWG verstanden habe, ist dieses Tablett kein GWG, weil nicht sebständig nutzbar ist. Deswegen habe ich dieses Tablett auf Konto "0650" Büroeinrichtung gebaucht.

Meine Fragen:
1. war das Konto 0650 richtig? Oder muss/kann ich dieses Tablett auf Konto 6815 Bürobedarf buchen?
wo ist der Unteschied zw. diesen 2 Konten 0650 und 6815? Hängt es vom Betrag ab, wann ich auf welches Konto buche? Z.b. bis 60€ auf 6815, ab 60€ auf 0650?

2. wenn das Konto 0650 richtig war, dann sagt mir mein Lexware-Programm, es ist ein Anlagegut und ich kann es abschreiben. Ok. Beim Erfassen der Abschreibung muss ich Abschreibungstyp auswählen. Ich habe
"n. selbst. nutzb., selbst. bewertb. (ab 2008) " ausgewählt. Ist ja nicht selbständig nutzbar. Leider wird mir in diesem Fall keine Nutzungsdauer vorgeschlagen. Was kann/darf ich da eintragen? 3, 5,10 Jahre?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Tatjana.

PS Nachtrag: Ich benutze SKR 04
Bearbeitet: chris2005 - 04.01.2011 11:10:49
Hallo chris,

willst Du zu deinem Fall eine Antwort aus der Praxis oder die Gesetzeskonforme.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

beides wäre hilfreich :) Muss ja erklären können, warum ich so mache und nicht anderes.

Danke!
Also in der Praxis landet dieses Pad aufgrund des geringen Preises direkt im Aufwand und die Sache ist erledigt.

Dem Gesetz nach müsstest Du es dem PC zuschreiben und dann gemeinsam mit diesem abschreiben.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke Andreas,

könntest du mir trotzdem noch erklären:

wo ist der Unteschied zw. diesen 2 Konten 0650 und 6815? Was heißt denn "geringerer Betrag"? Über welche Beträge wird hier gesprochen?

Grüße, Tanja.
Hallo Tanja,

Konto 0650 ist ein aktives Bestandskonto des Anlagevermögens
und Konto 6815 gehört zu den Erfolgskonten, in diesem Fall ein Aufwandskonto.
Die Erfolgskonten werden am Ende des Geschäftsjahres über die GuV abgeschlossen.

Die 60,- Euro Grenze gibt es nicht mehr, sie wurde auf 150,- Euro angehoben.

Hier ein wenig Lesestoff zu den GWG's

Gruß
Andreas
Zitat
Andriko schreibt:
Hallo Tanja,

Konto 0650 ist ein aktives Bestandskonto des Anlagevermögens
und Konto 6815 gehört zu den Erfolgskonten, in diesem Fall ein Aufwandskonto.
Die Erfolgskonten werden am Ende des Geschäftsjahres über die GuV abgeschlossen.

Die 60,- Euro Grenze gibt es nicht mehr, sie wurde auf 150,- Euro angehoben.

Hier ein wenig Lesestoff zu den GWG's

Gruß
Andreas

Danke Andreas,

was ein Bestandskonto und was ein Aufwandskonto ist, das weiß ich zum Glück.  :wink1:  Meine Frage war, wann bucht man auf welches Konto, nach welchen Kriterien wird unterschieden.



Wenn ich jetzt deinen Link anschaue (obwohl dieses Tablett KEIN GWG ist!) : dann folge ich in der Tabelle dem Pfeil:

Anschaffung von Gegenständen des AV -> beweglich -> nicht selbständig nuzbar -> Aktivierung im Anlagevermögen zum dazugehörigen Wirtschaftgut.


Da ich dieses Tablett keinem PC/Laptop eindeutig zuordnen kann, muss ich es wohl aufs Konto 0650(???) buchen   und dann abschreiben. Oder, weil es ja unter 150€ kostet, kann ich sofort als Aufwand aufs Konto 6815 buchen (???).

Gibt's dazu eine Regel oder ist es mir selbst überlassen, ob ich 0650 oder 6815 nehme?

Danke.
Zitat
chris2005 schreibt:
Da ich dieses Tablett keinem PC/Laptop eindeutig zuordnen kann, muss ich es wohl aufs Konto 0650(???) buchen und dann abschreiben.
Genau, nach Gesetzt muss es im AV aktiviert und über den Zeitraum der gewöhlichen ND abgeschrieben werden, da es kein GwG darstellt.

Zitat
chris2005 schreibt:
Oder, weil es ja unter 150€ kostet, kann ich sofort als Aufwand aufs Konto 6815 buchen (???).
Dies würde nur zutreffen, wenn es die Voraussetzungen für ein GwG erfüllen würde.
Da es nicht selbstständig nutzbar ist darf es nicht sofort als Aufwand gebucht werden.

Aber wie Ansimi oben schon schreibt:
Zitat
Ansimi schreibt:
Also in der Praxis landet dieses Pad aufgrund des geringen Preises direkt im Aufwand und die Sache ist erledigt.
Und wenn es auffallen sollte bei einer BP, dann wirds halt umgebucht und aktiviert.

Gruß
Andreas
Zitat
chris2005 schreibt:
Oder, weil es ja unter 150€ kostet, kann ich sofort als Aufwand aufs Konto 6815 buchen (???).  

Dies würde nur zutreffen, wenn es die Voraussetzungen für ein GwG erfüllen würde.
Da es nicht selbstständig nutzbar ist darf es nicht sofort als Aufwand gebucht werden.
**************
hm...Buchungssatz für Sofortabschreibung für GWG:
6260, 1406 an 1800/1600

Konto 6815  Bürobedarf:
"Auf dem Konto Bürobedarf werden die Ausgaben für alle Verbrauchsmaterialien im Büroalltag erfasst. Dazu zählen z.B. Kopierpapier, Ordner, Stifte, Kleinmöbel, Toner- oder Druckerpatronen, Blöcke usw"

Für mich hat Konto 6815 nichts mit GWG zu tun. Wieso denn? Da kommt Kleinkrust drauf...

Also Fazit für mich: 0650 und auf 3 Jahre abschreiben.

Danke.
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