SKR03 Abschluss Wareneingang zum Warenbestand

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SKR03 Abschluss Wareneingang zum Warenbestand, Wie lauten die Buchungssätze
Hallo,
ich bräuchte Hilfe und bitte keine Ratschläge, wir sollen uns an einen Steuerberater wenden, denn den wollen wir nicht.
Der zieht uns das Geld aus der Tasche und soviel können wir garnicht sparen wie er kostet.

Wir haben ein Nebengewerbe im April eröffnet und zum 31.12.2016 wieder beendet.
Zum einen weil wir dafür keine Zeit haben, zum anderen ist die Ware kaputt gegangen (durch Experimente u. Falsche Lagerung).

Die Buchung für meine Eröffnungsbilanz lautet: 2500,00 EUR 9000/1890 und 1200 / 9000.

Ist dies korrekt? (Wir haben keine Miete zu zahlen, keine Autos, keinen sonstigen Aufwand, es gibt kein Vermögen oder sonstiges)

Dann haben wir Waren eingekauft von ca. 2500 EUR 3400/1200.
Soweit so gut

Jetzt das Problem. Wir haben die Waren zusammengemixt und experimentiert, leider ist da nix draus geworden - unverkäuflich.
Ein Teil (es handelt sich um Fischfutter) ist kaputt durch falsche Lagerung (schimmel / mäuse).
Nur ganz wenig ist noch da.

Wie mache ich jetzt die Abschlussbuchungen. Also angenommen, die Inventur würde jetzt einen Warenbestand von 500 EUR hergeben,
und der Rest ist kaputt.
Buche ich dann 2000 EUR 3960/3980 als Verlust. Was wäre die Anfangsbuchung?
Muss ich noch eine Buchung vornehmen? Muss ich irgendwas als Verlust abschreiben?
Mir ist irgendwie nicht ganz klar, wie ich den Betrag vom Konto 3400 auf Warenbestand 3980 bekomme. Ich steh schon seit Stunden
auf dem Schlauch.

Danke für die HIlfe schon mal.
Zitat
ich bräuchte Hilfe und bitte keine Ratschläge, wir sollen uns an einen Steuerberater wenden, denn den wollen wir nicht.

Der zieht uns das Geld aus der Tasche und soviel können wir garnicht sparen wie er kostet.
danke, sowas liest man "gern".
meinst du, steuerberater sitzen den ganzen tag nur rum, trinken kaffee, streichen fette honorare ein
und die EDV macht die ganzen abschlüsse incl. steuererklärungen von allein, die dann nur noch
ausgedruckt werden müssen? ganz eindeutig nicht.

wenn du meinst, du kannst das alles besser als ein stb - nur zu, das ist nicht verboten.
wundere dich aber nicht, wenn hier keiner motiviert ist, dir weiterzuhelfen nach deiner ansage.

neben einem abschluss musst du auch noch die entsprechenden steuererklärungen erstellen.
das dürften schon an die 5 sein, wenn ihr zu zweit seid.
Na dann vielen Dank.

Ne glaub ich nicht, dass die nur Kaffee trinken.
Nur wenn ich einen Umsatz von 4000 Euro und einen Überschuss von 800 Euro hab und dann 500 davon für eine Steuererklärung ausgeben muss , dann läuft was falsch.
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