erstmal ein herzliches Hallo an alle, ich habe hier schon so einige Antworten auf meine Fragen im Forum gefunden, jedoch sind auch noch einige offen:
Zum Unternehmen: Bilanzierende GbR SKR04
1. Schornsteinfeger:
Meine Jungs haben sich für ihre Werkstatt einen Pelletofen gekauft und nun war der Schornsteinfeger für die Abnahme da und hat natürlich eine Rechnung hinterlassen (60€). Die Werkstatt ist nur gemietet. Muss ich die Rechnung mit zum Ofen aktivieren? Man könnte es ja als Anschaffungskosten (Inbetriebnahme) sehen oder buche ich das zu Instandhaltung betr. Räume?
2. Vorsteuerabzug Jahresabschluss
Wir haben von unserem Steuerberater eine Rechnung über den Jahresabschluss mit folgenden Punkten bekommen:
- Aufstellung eines Jahresabschluss
- Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Auslagenpauschale Übermittlung E-Bilanz
Darf ich von dieser Rechnung die Vorsteuer ziehen? Habe da sowohl ja wie auch nein im Internet gefunden.
3. Rückstellung
Ich habe vom Steuerberater die Abschlussbuchungen und Korrekturen per Stapel bekommen (ich buche unterm Jahr und sie kontrollieren im Rahmen des Abschlusses). Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass für den Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet werden soll, jedoch ist in den Abschlussbuchungen keine Rückstellung gebildet worden (nur für die Gewerbesteuer). Buche ich nun die Rechnung einfach normal in dieses Jahr unter 6827 Abschluss und Prüfungskosten?
4. Vorsteuer Lohnbuchhaltung
Darf ich von der Rechnung des Steuerberaters über die Lohnbuchhaltung die Vorsteuer ziehen?
5. Getränke
Die Jungs (beide Gesellschafter) kaufen in der Woche 2 Kisten mit Wasser/Limo für auf die Baustelle, die Putzfrau und ich (Minijob) dürfen sich davon auch bedienen. Kann/darf ich das einbuchen? Ich hab jetzt ab und an mal Getränke als Bewirtungskosten mit rein genommen, habe aber Angst, dass dies auf dauer zu viel wird.
Ich bedanke mich schon mal für die Zeit die sich jemand dafür nimmt =)
Grüssle
Skadie