wir haben unseren Kunden Tilgungszuschüsse in Rechnungen gutgeschrieben obwohl wir noch keinen Bescheid von der KfW über den Teilschuldenerlass erhalten haben.
Wie verbucht man so was ?
Das heisst wir haben eine KfW Darlehnsverbindlichkeit ausgewiesen und erhalten irgendwann dieses Jahr bzw.nächstes Jahr von der KfW einen Bescheid , dass ein Teil der Schulden erlassen wird. Voraussetzung ist jedoch dass der Antrag gestellt ist.
Wir haben jedoch unseren Kunden diesen Förderbeitrag bzw.Tilgungszuschuss schon vorab weitergegeben.
Wenn der endgültige Bescheid schon vorläge, könnte man ja buchen Darlehnsverbindlichkeit im Soll an Sonstige Forderung.
Die Auszahlung an die Kunden steht momentan im Soll auf einem Verrechnungskonto bzw.auf sonstige Forderungen.
Was macht man wenn der Bescheid dieses Jahr nicht mehr kommt ? Wären dann die Auszahlungen an die Kunden voll als Aufwand in der GuV zu verbuchen und im nächsten Jahr wenn der Bescheid der KfW vorliegt als Ertrag ?
