wie verbucht man Kauf von Spiegelreflexkamera <400€ mit Zubehör (Tasche, Objektive etc.) und gibt es Unerschiede bei Buchung
unter 400€?
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen :=)
Liebe Grüße
kkc
20.11.2014 18:45:42
Hallo liebes Forum und lieber Helfer,
wie verbucht man Kauf von Spiegelreflexkamera <400€ mit Zubehör (Tasche, Objektive etc.) und gibt es Unerschiede bei Buchung unter 400€? Würde mich sehr auf eine Antwort freuen :=) Liebe Grüße kkc
Bearbeitet:
kkc1945 - 20.11.2014 18:46:31
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20.11.2014 19:40:50
Bei wem? ![]() ![]()
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20.11.2014 19:43:39
PS: Das du die Antwort mit der Poolfrage in dem anderen Forum nicht verstehtst, kann man nachvollziehen!
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21.11.2014 09:03:49
Hallo kkc1945,
ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Die Kamera gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), wenn sie unter 410 Euro gekostet hat (das ist die Grenze, die du sicherlich meinst). In dem Fall hast du drei Möglichkeiten: 1. Sofortabschreibung 2. Pool-Abschreibung. Dabei sammelst du alle GWG in einem gesonderten Verzeichnis (Pool). Den Pool schreibst du über fünf Jahre ab. 3. Abschreibung über die Nutzungsdauer gemäß Afa-Tabelle. Lies mal diesen Beitrag dazu: Die Tasche und die Objektive würde ich mit der Kamera zusammen abschreiben. Schließlich ist beides ohne Kamera nicht nutzbar. Es sind also keine eigenständigen GWG. Wenn die Kamera bis 1.000 Euro gekostet hat, dann ist sie immer noch ein GWG, aber in dem Fall musst du sie im Pool abschreiben. Gruß Homer
Bearbeitet:
HomerS81 - 21.11.2014 09:05:15
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21.11.2014 21:28:20
Wer sagt, dass er die Poolabschreibung nutzt? |
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22.11.2014 10:16:24
Super lieben Dank für Eure sehr aufschlussreichen Antworten!!!
Der Link von HomerS81 ist genial, danke ! ![]() Im Klartext, mag ich eine Kamera die einen höhren Wert als 410€ Netto beträgt, mit all seinen Zubehör, muss ich diese unter SKR04 in das Konto: 0675 » Geringwertige Wirtschaftsgüter EUR 150 bis EUR 1.000 verbuchen, richtig? Und wenn die Kamera weniger wert ist als 410€ Netto + Zubehör dann unter 0670 » Geringwertige Wirtschaftsgüter? Aber was wenn Kamera beispielsweise: 400€ Netto kostet und Zubehör 20€ Netto? Wird beides, dann als selbe Einheit angesehen, weil es GWGs sind und beide nicht miteinander selbständig sind? Und was wenn das Objektiv kaputt geht und man ein neues kauft, wird dieses dann ebenfalls aufs Konto GWG gebucht, da man Kamera und Objektiv als Einheit sehen muss? Liebe Grüße kkc
Bearbeitet:
kkc1945 - 22.11.2014 10:31:36
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24.11.2014 08:26:10
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Welcher Kontenrahmen nochmal? Wenn die Kamera weniger gekostet hat als 410 Euro, dann ist sie ein GWG, das du am Ende des Jahres komplett abschreiben darfst. Jetzt sag' doch mal, wie du was bezahlt hast (Belege!). Darauf kommt es letztlich an. Die Was-wäre-wenn-Fragen bringen uns nicht weiter. Gruß Homer Homer |
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24.11.2014 11:40:57
Er würfelt doch die 410€-Regelung mit der Poolabschreibung durcheinander! Vielleicht sollte man erst mal klären, dass das ein "entweder/oder" ist als wirtschaftsjahr bezogenes Wahlrecht! ![]() |
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24.11.2014 19:13:02
Hallo,
ich habe bei Youtube ein Videos zum Thema veröffentlicht. Sieh dir an, wie die Anschaffungskosten ermittelt werden: Gruß Kristina |
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24.11.2014 21:12:25
Ööööhm, wenn die Poolabschreibung gewählt wird ist es aber bis 1000,00 € GWG! ![]() |
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