EÜR-unverständliche Buchung zu Jahresbeginn

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EÜR-unverständliche Buchung zu Jahresbeginn
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe die Buchhaltung und Verwaltung einer gemeinnützigen Einrichtung übernommen (e.V.), bin Berufsanfänger und wurde nicht eingearbeitet, soviel vorweg. Es geht um folgenden Sachverhalt:

-eine Honorarrechnung wurde Mitte Dezember 2013 gestellt
-diese wurde am 31.12.13 überwiesen und vom Konto abgebucht am 2.1.14

Nun hat mein Vorgänger noch die Januarbuchungen eingegeben (in Lexware) und zur Eröffnung des Jahres 2014 folgendes gebucht:

Honorarrechnung  XY     1700 (Verbindlichkeiten) an 9000 (Saldenvortrag)
Honorarrechnung  XY     4453  (Honorarkraft XY)  an 1700  (Verbindlichkeiten)
Honorarrechnung  XY     9000 (Saldenvortrag)       an 1200  (Bank)

Im Vorjahr wurde die Rechnung nicht in Verbindlichkeiten erfasst.
Ich verstehe den Sinn dieser Buchung nicht, kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen  :denk: ?

Und bei dieser Gelegenheit: Wie hätte man das sinnvoll buchen müssen, um diese Rechnung noch dem Jahr 2013 zuordnen zu können?

Im Voraus herzlichen Dank

Martin
Honorarrechnung XY 1700 (Verbindlichkeiten) an 9000 (Saldenvortrag)
Diese Buchung wurde gemacht um die Verbindlichkeiten mit in die Eröffnungsbilanz zu nehmen - Sie müsste noch 2013 erfolgt sein.
Da dein Vorgänger wusste dass die verbindlichkeit erst im neuen Jahr (2014) beglichen wird musste er diese ja mit ins neue Jahr nehmen.


Honorarrechnung XY 4453 (Honorarkraft XY) an 1700 (Verbindlichkeiten)
Das hier ist die eigentliche Aufwandsbuchung der Rechnungsstellung.
Hier enstand die Verbindlichkeit.


Honorarrechnung XY 9000 (Saldenvortrag) an 1200 (Bank)
Das hier ist die "Begleichung der Schuld" also die Bankabbuchung. Gleichzusetzen mit   "VB ~ Bank"

Zumindest ist das meine Auffassung - wers besser weis soll mich gerne korrigieren  :D


Der Aufwand steht aber ja jetzt im neuen Jahr also 2014 - was buchhalterisch so nicht korrekt ist.
Korrekterweise hätte dein Vorgänger eine Rückstellung bilden müssen die man im neuen Jahr wieder auflöst.

1.  Honorarrechnung XY 9000  ~  RST f. Honorare   Summe x  (2013)
2.  RST f. Honorare   Summe x  (2013)  ~ 9000 (Saldenvortrag)  (2013)

3. 9000 (Saldenvortrag) (2014)  ~  RST f. Honorare   Summe x
4. RST f. Honorare   Summe x   ~  Honorarrechnung XY 9000


So hätte ich es zumindest gebucht.
Zitat
Da dein Vorgänger wusste dass die verbindlichkeit erst im neuen Jahr (2014) beglichen wird musste er diese ja mit ins neue Jahr nehmen.


Honorarrechnung XY 4453 (Honorarkraft XY) an 1700 (Verbindlichkeiten)
Das hier ist die eigentliche Aufwandsbuchung der Rechnungsstellung.
Hier enstand die Verbindlichkeit.

Und damit wäre sie ja doppelt erfasst! Einmal rübergenommen aus 2013 und dann nochmal eingebucht?  :|

Das erste müsste wenn eine andere Honorarrechnung der selben Person sein!

Zitat
Korrekterweise hätte dein Vorgänger eine Rückstellung bilden müssen die man im neuen Jahr wieder auflöst.
:o

Wie kommst du auf das schmale Brett? Was soll denn hier nicht bekannt sein? Der Zeitpunkt? die Höhe?

Wenn du eine zeitliche Abgrenzung meinst ja wohl eine "sonstige" Verbindlichkeit" als antizipative Jahresabgrenzung!

Abgesehen davon reden wir hier über eine EÜR!
Bearbeitet: bdirk - 04.07.2014 17:26:37
Vielen Dank für die Rückmeldungen zu meiner Frage, ich will hier noch mal das Problem präzisieren (ja, es handelt sich um EinnahmeÜberschussrechnung):

Mir erschienen diese 3 Buchungen völlig sinnfrei zu sein, denn es gab in 2013 keine Buchung der Honorarrechnung auf Verbindlichkeiten. Da ich aber keinerlei Praxiserfahrung habe (auch nicht in Lexware)  und nur über mein Schulwissen verfüge, hatte ich angenommen, daß mein Vorgänger sich nach mehrjähriger Tätigkeit in der Buchhaltung für den Verein etwas dabei gedacht haben wird. Aufgrund dieser Unsicherheit habe ich die Frage hier im Forum gestellt.

Ich glaube, daß diese 3 Buchungen im Prinzip eben überflüssig sind und die Buchung "4453 Honorarkraft an 1200 Bank" im Jahr 2014 die gleiche Auswirkung gehabt hätte. Es handelt sich übrigens um eine regelmäßig wiederkehrende Buchung, die Rechnung wird alle drei Monate gestellt (ich nehme an hier gilt auch die 10-Tageregel)

Meine Fragen :denk: :
1. Kann man in Lexware aus diesen fraglichen Buchungen einen Erkenntniswert ableiten oder sind sie einfach sinnlos?
2. Ist eine alle 3 Monate gestellte Honorarrechnung eine sog " wiederkehrende Zahlung"?
3. Wie kann ich in Zukunft bei einer EÜR solche Probleme sinnvoll buchen? Geht das über ein Kreditorenkonto oder Buchung auf Verbindlichkeiten?


Nochmals vielen Dank vorab für eure Antworten  :klatschen:

Martin
Zitat
1. Kann man in Lexware aus diesen fraglichen Buchungen einen Erkenntniswert ableiten oder sind sie einfach sinnlos?

Die sind nicht sinnlos! Der Saldenvortrag muss erfolgen, um die Salden der Bestandskonten in das neue Geschäftsjahr zu übertragen!

Also z.B. vorhandene Verb. durch:

Verb an Saldenvortrag

Bei der Eröffnung des neuen Jahres erfolgt dann die Eröffnungsbuchung:

Saldenvortrag an Verbindlichkeiten

Jetzt kam die Bezahlung der Honorarrechnung:

Verbindlichkeiten an Bank

Zitat

2. Ist eine alle 3 Monate gestellte Honorarrechnung eine sog " wiederkehrende Zahlung"?

Nein, die 10-Tagesregel darf nicht für Honorare angewendet werden, auch wenn es regelmäßig anfällt und/oder die selbe Person ist.


Zitat
3. Wie kann ich in Zukunft bei einer EÜR solche Probleme sinnvoll buchen? Geht das über ein Kreditorenkonto oder Buchung auf Verbindlichkeiten?
:?:

Das sind doch Kreditorenkonten  ;)


PS: So, wie dein Vorgänger gebucht habt, seid ihr anscheinend nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Ist dem so?
Bearbeitet: bdirk - 05.07.2014 09:50:13
Hallo bdirk,

vielen Dank für deine Geduld  :wink1:

Nein, wir sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Das Prinzip Saldenvortrag ist mir schon klar, aber da ja im Vorjahr eben die Honorarrechnung NICHT auf Verbindlichkeiten gebucht wurde, konnte ich mit diesen drei eingangs erwähnten Buchungen im Januar 2014 nichts anfangen. Diese Dreiergruppe Buchungssätze wurden alle am gleichen Tag im Januar 2014 gebucht. Also warum sollte hier der Saldenvortrag zum Tragen kommen, wenn diese Rechnung im letzten Jahr sowieso nicht mit "Honorarkosten an Verbindlichkeiten" bereits erfasst wurde. Verstehst Du mein Problem?
Daher empfinde ich diese Buchungen als unsinnig, war mir aber nicht sicher ob ich eben nur etwas nicht verstehe. Daher wollte ich eine Meinung von einem "alten Hasen" hier im Forum einholen.

Und die andere Frage bezog sich darauf, daß ich in der Einnahmeüberschussrechnung so buchen soll, dass Ausgangsrechnungen dem Quartal der Erstellung zugeordnet werden können, die gehen nämlich teilweise erst viele Wochen später auf unser Konto ein.
Mit "Kreditorenkonto" meinte ich die 5-stelligen Konten in Lexware, also OffenePostenBuchung. Oder ist es sinnvoller die Ausgangsrechnungen auf Verbindlichkeiten zu buchen, das kenn ich ja aus der doppelten Buchführung in der Schule, bei der EÜR bin ich da nicht so sicher was besser ist.

Danke im Voraus bdirk für Deine Antwort

Martin
Zitat
Das Prinzip Saldenvortrag ist mir schon klar, aber da ja im Vorjahr eben die Honorarrechnung NICHT auf Verbindlichkeiten gebucht wurde, konnte ich mit diesen drei eingangs erwähnten Buchungen im Januar 2014 nichts anfangen.

"Die" Honorarrechnung? das wird wohl eher der Endbestand der Kreditoren gewesen sein! Oder gabs sonst keine einzige Honorarabrechnung im letzten Jahr? Kann ich mir kaum vorstellen.

Zitat
Diese Dreiergruppe Buchungssätze wurden alle am gleichen Tag im Januar 2014 gebucht. Also warum sollte hier der Saldenvortrag zum Tragen kommen, wenn diese Rechnung im letzten Jahr sowieso nicht mit "Honorarkosten an Verbindlichkeiten" bereits erfasst wurde. Verstehst Du mein Problem?

Je nach Software, damit das Konto überhaupt im neuen Jahr wieder auftaucht!?

Zitat
Und die andere Frage bezog sich darauf, daß ich in der Einnahmeüberschussrechnung so buchen soll, dass Ausgangsrechnungen dem Quartal der Erstellung zugeordnet werden können, die gehen nämlich teilweise erst viele Wochen später auf unser Konto ein.

Naja, für interne Zwecke durchaus sinnvoll, und das geschieht ja durch die Einbuchung der Honorarabrechnung. Für die EÜR sind ja nur die tatsächlichen Geldflüsse entscheidend und die betreffen Kasse und Bank.


Zitat
Mit "Kreditorenkonto" meinte ich die 5-stelligen Konten in Lexware, also OffenePostenBuchung. Oder ist es sinnvoller die Ausgangsrechnungen auf Verbindlichkeiten zu buchen, das kenn ich ja aus der doppelten Buchführung in der Schule, bei der EÜR bin ich da nicht so sicher was besser ist.

Seit wann entstehen Verbindlichkeiten, wenn du eine Ausgangsrechnung hast???  :green:


Was du in der Schule als "Verb" gelernt hast, sind die Kreditoren! Im Zweifel hattest du in der Ausbildung immer nur "ein" Konto Verb. und da steht am Ende die Summe aller Kreditoren und die wird dann auch umgebucht aufs neue Jahr!

Gruß
Hallo bdirk,

"Ausgangsrechnungen auf Verbindlichkeiten" war natürlich Quatsch, da hab ich schneller getippt als gedacht. Mir schwirrte noch das andere Problem mit meinen Verbindlichkeiten im Kopf rum.

Aber ich glaube nun zu wissen wo das Missverständnis bzgl meines ursprünglich geposteten Problems liegt.
Mein Vorgänger hat die Verbindlichkeiten unterm Jahr nie bebucht, er hat immer nur zu Jahresbeginn dieses Konto "Verbindlichkeiten"- gewissermassen "leer"- für Eröffnungsbuchungen benutzt -> wie im ersten Posting beschrieben. Und das in jeden Jahr mit Telefonrechnungen und Honorarrechnungen aus dem Vorjahr. Das waren immer so 2-3 Buchungen zur Eröffnung, immer in dieser 3er-Gruppierung wie oben beschrieben.
Und um es nochmal zu wiederholen:
nicht gebuchte Verbindlichkeiten (=leeres Konto)aus dem Vorjahr an 9000, das fand ich völlig unverständlich. Es kann bei meinem Vorgänger aber auch kein Versehen gewesen sein, da er das eben IMMER so gemacht hat.

Ist es jetzt besser beschrieben, wo mein Problem liegt?
Dann ist der Saldenvortrag  sinnlos!!!!!!

Da gehts nur darum die Endbestände des alten Jahres in das neue Jahr zu bekommen!

Ob das alles in deinem Fall bei einer EÜR überhaupt alles einen Sinn macht sei mal dahingestellt, da du ja eh keine Bestandskonten o.ä. benötigst!  

:green:
DANKE!!   :)
Diese Antwort hatte ich erhofft.
Ich hab mir tagelang über den Sinn dieser Buchungssätze Gedanken gemacht, in der Annahme, daß jemand der sowas mehrere Jahre durchzieht da schon seine Gründe hatte so zu buchen und es vielleicht bei irgendeiner Auswertung einen informativen Nährwert haben könnte.

Offensichtlich war mein Vorgänger doch nicht so der Checker und ich sollte andere Sachen auch in Frage stellen, habe mittlerweile  schon weitere Fehler gefunden.

bdirk, vielen Dank für Deine Geduld  :klatschen:
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