Krankenkassen Beitragsermittlung

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Krankenkassen Beitragsermittlung, Umsatzsteuer als Betriebseinnahme
Hallo Zusammen

Ich habe ein paar Verständnisprobleme

Da ich letztes Jahr auf selbständiger Basis kaum etwas verdient habe, zahle ich für 2012 auf das ganze Jahr die Ust an das FA.

Dieses Jahr hat es jedoch etwas angezogen, so dass es doch ein hoher Betrag an Ust zustande gekommen ist. Nun gilt ja die Ust als Betriebseinnahme. Nächstes Jahr möchte ich natürlich nicht übertrieben viel Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich bei Jahresabschluss hohe Einnahmen (auch durch Ust) habe.  :|

Meine Frage:

Wird in diesem Fall die eingenommene Ust als Gewinn gezählt? und orientiert sich die Krankenkasse an diesem Wert?
oder wird die Ust aus dieser Berechnung ausgeklammert? denn diese hat ja nicht wirklich etwas mit Gewinn zu tun.
Nur theoretisch im Zahlenspiel...



Danke für Antworten!
Wäre mir neu, dass die Ust den Gewinn steigert. Also wenn ich mir meine EÜR ansehe ist das nicht der Fall.

Wohl aber will meine Krankenkasse jedes Jahr den Gewinn sehen um evtl. den monatlichen Beitrag anpassen zu können (nach oben natürlich) :D ... die bekommen dann von mir immer meinen Steuerbescheid. Dort steht alles fein säuberlich drauf. Ein paar Wochen später gibts dann von der Krankenkasse ein Schreiben, in welchem der angepasste Beitrag steht, der ab xx.xx.xxxx zu zahlen ist.
Hallo,

ja das ist in diesem Fall leider ein temporärer Nachteil der EÜR. Bei stark steigenden Erlösen und jährlicher Anmeldung der USt. kann das zu einer Gewinnerhöhung durch USt. führen. Die vereinnahmte USt zählt mit zu den Einnahmen. Die Vorsteuer als Ausgabe. Wenn Du kaum Vorsteuer hast, verbleibt der Differenzbetrag zunächst gewinnerhöhend stehen. Du kannst aber freiwillig auf vierteljährliche Anmeldung ändern oder die abzuführende USt.-Last bereits im gleichen Jahr an das FA zahlen. Du musst ja nicht bis zum 31.05 bzw. 30.09. warten. Zahl doch einfach am 30.12.  ;)

LG, Biene
Hmmmm ok ... erst einmal zählt die Ust als Einnahme, aber um den Krankenkassenbeitrag berechnen zu können zieht sich die Krankenkasse den Gewinn heran.
Wenn ich also Ust einnehme, gebe ich die ja auch wieder weiter. Normal taucht die Ust dann doch nicht mehr beim Gewinn auf. Nach Ust. Voraus- und Nachzahlungen und Vorsteuerabzug, kann die doch nicht den Gewinn steigern.

Erklärt´s mir mal bitte, wie doch!
Bearbeitet: Klecksmann - 19.12.2012 10:22:55
hier mal ein anderer Versuch:

- Ust-Einnahme zählt bei EÜR zu den Einnahmen - ist also erstmal gewinnerhöhend
- Vorsteuer und UST--Zahlllast wären Ausgaben - mindern also den Gewinn

Wenn er aber die USt, dadurch dass er Jahreserklärer ist, erst im neuen Jahr an das FA abführt, hat er ja nur die Vorsteuer als Ausgabe gegenüberstehen und i.d.R. hat er dann aus den USt.- Einnahmen seinen Gewinn erhöht.

LG, Biene
Ah danke Biene, ich hatte das gar nicht beachtet, dass er Jahreszahler ist. Unter dem Gesichtspunkt der Neuberechnung seines Krankenkassenbeitrages, ist das ja suboptimal³.
Hallo,

vielleicht macht es Sinn, der Krankenkasse diesen Umstand der "Gewinnverschiebung" zu erläutern. Vielleicht kann dann eine "interne" Korrektur des Gewinns erfolgen. Natürlich wäre dann auch der umgekehrte Effekt im Folgejahr zu korrigieren.

Gruß Martin
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