Anfänger braucht Hilfe zu Abzugskapital

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Anfänger braucht Hilfe zu Abzugskapital
Hallo,

ich habe gerade mit der Weiterbildung zum Betriebswirt begonnen. Jetzt ist unser Dozent in KLR kein großer Redner und hetzt manchmal richtig, so dass manche Sachen kaum oder gar nicht erklärt werden.

Gestern haben wir über kalkulatorische Zinsen gesprochen. Eigentlich hab ich auch alles verstanden, bis auf diese eine Sache mit dem Verbindlichkeiten.

Der Dozent sagt, dass Verbindlichkeiten erst mal zum Abzugskapital gehören. Ausnahme: Sie sind skontierfähig. Soweit habe ich das verstanden. Aber in einer Übungsaufgabe hatten wir den Fall, dass die Verbindlichkeit zwar skontierfähig war, aber die Frist verstrichen ist und die Rechnung nun voll zu bezahlen ist.

Ich würde jetzt sagen, dass diese Verbindlichkeit dann voll zu den Abzugskosten gehört, da die Zinsen (Skonto) nicht in Anspruch genommen wurden. Der Dozent sieht das anders, hat sich aber nicht die Mühe gemacht weiter darauf einzugehen. Als ich das gegoogelt habe, fand ich noch einen ganz anderen Ansatz: Die Verbi kommen ins AK, aber nur der Betrag abzgl. Skonto.

Ich weiß gar nicht mehr, was jetzt richtig ist. Wie muss es denn nun sein?
Hallo Danni,

von "müssen" kann in dem Zusammenhang keine Rede sein, denn es gibt hier kein "richtig" oder "falsch".

Kalkulatorische Zinsen stellen Opportunitätskosten dar, entgangene Erträge, die bedingt werden durch die Investition (Aktivseite) des Kapitals (Passivseite). Kalkulatorische Zinsen sind völlig unabhängig von der Höhe des gezahlten Fremdkapitalzinssatzes (Mittelherkunft), sie repräsentieren vielmehr das was, durch die Mittelverwendung entgeht.

Einfaches Beispiel:
EK 20, FK 80 = Finanzierung
Investition = 100

Die Art der Investiton ist egal, nehmen wir einfach an, sie erbringe eine Rentabilität von 5 %.
Kalkulatorische Zinsen repräsentieren nun die wertvollste entgangene alternative Verwendungsmöglichkeit (sinnvollerweise bei ähnlichem Risiko), also Opportunitätskosten.

Sähe nun die Passivseite wie folgt aus,
EK 80, FK 20,
so würde sich an der Überlegung NICHTS ändern.

Das Argument "zinslos" verfängt nicht, denn gemeint ist ja Zinsaufwand und den verursacht Eigenkapital auch nicht und trotzdem kommt - hoffentlich - niemand auf die Idee, das EK als "Abzugskapital" zu bezeichnen.

Sicher, das hilft Dir nicht viel weiter, da Du schreiben musst, was dein Dozent hören will. Das kann Dir aber nur er selbst sagen.

Viele Grüße
-Nausicaa
Hey,

ich hab mal eine Frage zu diesem Thema. Warum heißt denn das Kapital, das sich zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen nach dem Abzug des  Abzugskapitals, "betriebsnotwendiges Kapital"? Klar, wegen des Ziels dessen Ermittlung ( Berechnung der kalkulatorischen Zinsen ) ist es sinnvoll, unverzinsliches Fremdkapital namens Abzugskapital vom gesamten Kapital ( = betriebsnotwendigen Vermögen ) abzuziehen, ich verstehe nur nicht, warum nur dieses Kapial betriebsnotwendig sein soll.  Verzinsliches Fremdkapital kann doch auch betriebsnotwendig sein ( z.B. wenn man Rohstoffe auf Ziel gekauft haben ).
Hallo Marned,

Zitat
Klar, wegen des Ziels dessen Ermittlung ( Berechnung der kalkulatorischen Zinsen ) ist es sinnvoll, unverzinsliches Fremdkapital namens Abzugskapital vom gesamten Kapital ( = betriebsnotwendigen Vermögen ) abzuziehen,

das ist keineswegs sinnvoll. Kalkulatorische Zinsen zielen auf die Mittelverwendung ab, nicht auf die Mittelherkunft.

Wenn man nicht zu verzinsendes Fremdkapital abzieht, dann stellt man es so dar, als wäre dieses Kapital kostenlos. Wenn man das tut, dann hat man das Konzept der Opportunitätskosten, die kalk. Zinsen nunmal sind, nicht verinnerlicht.

LG
-Nausicaa
was wäre dann nach deuner Meinung sinnvoll?
Hallo Marned,

ich würde es nicht abziehen. Ich würde z. B. auch unterbewertete Aktiva einbeziehen.

Wenn ein Grundstück in der Bilanz mit 500.000 € bewertet ist (Niederstwert-/Realisationsprinzip), es aber über einen Marktwert von 2 Mio. € verfügt und es betrieblich genutzt wird, dann entstehen hier auch Opportunitätskosten, die auf den 2 Mio. basieren.

In einer Prüfungssituation würde ich aber - wie bereits oben gesagt - im Zweifel das schreiben, was der Prof./Dozent hören möchte.  ;)

LG
-Nausicaa
"Wenn ein Grundstück in der Bilanz mit 500.000 € bewertet ist (Niederstwert-/Realisationsprinzip), es aber über einen Marktwert von 2 Mio. € verfügt und es betrieblich genutzt wird, dann entstehen hier auch Opportunitätskosten, die auf den 2 Mio. basieren."

Sehe ich auch so. Die Gundfrage ist ja, welcher Zinsertrag engeht mir durch eine fehlende, alternative Investition. Und würde ich das Grundstück verkaufen, dann hätte ich ja auch die stillen Reserven (abgesehen von Steuerabzügen) hierfür zur Verfügung.

Eine etwas andere Ansicht habe ich zum unverzinslichen Fremdkapital. Das Geld von Kundenazahlungen oder noch nicht bezahlten Rechnungen (Verbindlichlichkeiten aus LuL) steht mir ja quasi auf dem Konto (noch) zur Verfügung. Also entgeht mir hier keinerlei Zinsertrag. Daher darf man hier m.E. keine Opportunitätskosten berechnen und sollte vom Kapital für die Berechnung der kalk. Zinsen abgezogen werden.
Bearbeitet: Awel - 13.11.2012 15:43:02
Zitat
Awel schreibt:




Eine etwas andere Ansicht habe ich zum unverzinslichen Fremdkapital. Das Geld von Kundenazahlungen oder noch nicht bezahlten Rechnungen (Verbindlichlichkeiten aus LuL) steht mir ja quasi auf dem Konto (noch) zur Verfügung. Also entgeht mir hier keinerlei Zinsertrag. Daher darf man hier m.E. keine Opportunitätskosten berechnen und sollte vom Kapital für die Berechnung der kalk. Zinsen abgezogen werden.

wenn aber das Geld auf dem Konto zur Verfügung steht, dann könnte man es doch einlegen, oder?
Bearbeitet: Marned - 13.11.2012 21:37:34
Zitat
Nausicaa Phaeacian schreibt:



Wenn ein Grundstück in der Bilanz mit 500.000 € bewertet ist (Niederstwert-/Realisationsprinzip), es aber über einen Marktwert von 2 Mio. € verfügt und es betrieblich genutzt wird, dann entstehen hier auch Opportunitätskosten, die auf den 2 Mio. basieren.

ach so, darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht, dass das Vermögen bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen zu bilanziellen Preisen genommen wird. Das ist natürlich doof und widerspricht IMHO dem Sinn der Kostenrechnung. Oder sehe ich es etwas falsch?
Bearbeitet: Marned - 13.11.2012 21:43:18
Zitat
Marned schreibt:
Zitat
Awel schreibt:









Eine etwas andere Ansicht habe ich zum unverzinslichen Fremdkapital. Das Geld von Kundenazahlungen oder noch nicht bezahlten Rechnungen (Verbindlichlichkeiten aus LuL) steht mir ja quasi auf dem Konto (noch) zur Verfügung. Also entgeht mir hier keinerlei Zinsertrag. Daher darf man hier m.E. keine Opportunitätskosten berechnen und sollte vom Kapital für die Berechnung der kalk. Zinsen abgezogen werden.



wenn aber das Geld auf dem Konto zur Verfügung steht, dann könnte man es doch einlegen, oder?


Genau darum geht es ja. Da es mir auf dem Konto zur Verfügung steht, entstehen mir ja keine Opportunitätskosten (=entgangener Ertrag); ergo auch keine kalkulatorischen Zinsen.
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