Aufteilung Kosten Telefonanschluss Einkommensteuer und Gewerbe

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Aufteilung Kosten Telefonanschluss Einkommensteuer und Gewerbe
Hallo,

ich hätte gern eure Meinung zum Umgang mit Telefonkosten. Im Einsatz sind ein Festnetz-Anschluss für 45 EUR monatl. (brutto) und ein Mobilfunk-Anschluss für ebenfalls 45 EUR monatl. (brutto). Beide Anschlüsse verfügen jeweils über eine Telefon- und Internetflatrate. Der Betrag ist also konstant. Die Kosten werden mir nicht erstattet.
Ich arbeite Vollzeit als Angesteller in Tele-Arbeit (also mind. 8h täglich zu Hause) und übe ein Nebengewerbe (IT-Branche) mit 8h pro Woche von zu Hause aus.

Mir sind die Pauschalierung im Rahmen der Ekst und für Selbstständige grob bekannt, ich würde die Kosten aber gern aufteilen:

1) Aufgrund meiner Tele-Arbeit war meine Überlegung nur den Festnetzanschluss in der Ekst. zu 50% pauschal anzusetzen (ich gehe von Rückfragen seitens des FA aus, Internet ist zwingend und durchgehend für meine Tätigkeit erforderlich, daher versuche ich das durchzukriegen).

2) Bliebe noch die Nutzung im Gewerbe. Hier würde ich vom Festnetz und Mobilfunk jeweils 20% gewerbliche Nutzung ansetzen wollen - das ist mMn realistisch in meinem Fall.

Meine Fragen:

1) Kann und darf ich die Kosten überhaupt so in Ekst. und Gewerbe aufteilen?

2) Im Gewerbe kenne ich es so, dass die Rechnung vollständig inkl. Vst. angesetzt wird und dann die private Nutzung als Entnahme versteuert wird. Wie müsste ich das in meinem Fall dann buchen? Direkt die 20% der jeweiligen Rechnung inkl. Vst. als Aufwand und ohne Eigenanteil?

VG
Hallo mister.chanson,

meine Antworten:

1) Ja.

2) Ja.

Die Prozentsätze könnten tatsächlich einmal zur Verhandlungssache mit dem Finanzamt werden. In meinen Augen sind die aber plausibel und sollten daher einer Überprüfung Stand halten.

Hugh!
Zitat

1) Kann und darf ich die Kosten überhaupt so in Ekst. und Gewerbe aufteilen?

im zweifel musst du das belegen können.
hast du einzelverbindungsnachweise?
könntest du einen anschluss mit 2 nummern haben?

und: ESt - nicht Ekst! diese abkürzung gibt es nicht für einkommensteuer.

Zitat
Wie müsste ich das in meinem Fall dann buchen? Direkt die 20% der jeweiligen Rechnung inkl. Vst. als Aufwand und ohne Eigenanteil?
telefon an bank

unentgeltl. wertabgaben an ertrag aus sachzuwendungen 19%
(so oder so ähnlich heißen die konten).
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