Ausbildungsförderung steuerfrei?

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[ geschlossen ] Ausbildungsförderung steuerfrei?
Hallo,

die Fragen sind evtl. etwas komisch.

Zuerst, wir haben für einen Azubi eine Förderung genehmigt bekommen und erhalten einen Betrag, weil er das 1. Azubijahr bestanden hat. Nun die Frage:
Ist der Betrag gewinnsteigernd oder nicht? Also ist es sowas wie ein Darlehen, was nicht zurückgezahlt werden muss?

Und jetzt fällt mir durch die obere Frage auf:
wir haben auch EQler (Einstiegsqualifizierung) letztes Jahr gehabt, welche auch mit einer monatlichen Pauschale von der ARGE bezuschüsst wird (Lohn + Pauschal für SV). Das haben wir immer als Zuschüsse der Agentur für Arbeit gebucht, was als Ertrag ganz normal verbucht wurde (also Gewinn steigernd), toll wäre natürlich, wenn es falsch wäre und wir hätten es wie den ersten Punkt behandelt und dadurch viel Steuern zurückholen könnten :--)

Wie sieht es aus, ich bin verwirrt  :denk:

Danke euch schonmal!!!
Bearbeitet: Glance - 15.09.2010 14:42:11
Hallo Glance,

ob eine Förderung steuerfrei ist oder nicht kann Dir normalerweise der Förderungsgeber sagen.
Eventuell auch auf dem Bewilligungsschreiben zu finden.

EQJ Zuschüsse sind meines Wissens nicht steuerfrei.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi
Danke Dir!!!

Auf der Zusage steht nichts. Ich werde zwar noch nachfragen, aber ich befürchte, dass diese Förderung muss doch wahrscheinlich besteuert werden. Leider :-)
Wie soll ich dann den Zuschuss verbuchen? Irgendwie als sonstige betriebsfremde und unregelmäßige Erträge oder?
Ich finde entweder betriebsfremde oder unregelmäßige :-) Oder ist einmal pro Jahr doch regelmäßig? :-)

SKR04 - 4839 Sonstige Erträge unregelmäßig?

Noch eine dumme Frage  - wenn im Kontenrahmen steht "steuerfrei", bedeutet das "ohne Umsatzsteuer" oder dass davon keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer bezahlt wird?

Ist eine Förderung nicht Investition (hoffnungsreich)?  :-)
4980 Investitionszulagen (steuerfrei)
Bearbeitet: Glance - 21.09.2010 13:39:26
Ich habe noch bei meinem Lehrer in ReWe  nachgefragt. Er weiß auch nicht, wie ich das verbuchen kann :-(

Hilfe! :-)
In der Regel stellen alle Zuschüsse steuerpflichtige Erträge dar,
wenn man sie nicht gleich von den Investitionskosten abzieht.
Dagegen bleiben die Investitionszulagen steuerfrei.
Beste Grüße BiBu
Zitat
Glance schreibt:
Ich habe noch bei meinem Lehrer in ReWe nachgefragt. Er weiß auch nicht, wie ich das verbuchen kann smile:-(
Was alles Lehrer werden darf. :denk:

Nimm ein Unterkonto  von Krankengeldzuschüsse (sofern die Förderung für Personal gewährt wird) z.B. Skr 03 4151 bennen es entspr. und fertig ist´s.

Ausser bei den von BiBu erwähnten Zulagen.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 23.09.2010 21:27:44
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank!
Hallo zusammen,

dieser Thread interessiert mich ungemein und
habe meine Schwester gefragt was sie dazu meint:

Zitat
...die Förderung des AA wird ebenfalls auf das Lohn- und Gehaltskostenkonto
z.B. 4120 verbucht. Somit ist die Förderung ein Ertrag.

Auch der andere Zuschuss ist ein Ertrag.

Hier wird ja kein Darlehen gewährt.

Warum kommt in diesem Zusammenhang, dann überhaupt die Frage nach "Steuer" auf?! :denk:

Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 26.09.2010 22:36:53
Guten Morgen :wink1:

so wie ich das verstehe, taucht die Frage auf, weil es so in Glace Kontenrahmen hinterlegt ist.
Zitat
Glance schreibt:



Zitat  

Noch eine dumme Frage - wenn im Kontenrahmen steht "steuerfrei", bedeutet das "ohne Umsatzsteuer" oder dass davon keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer bezahlt wird?

Sonst kann ich mir das auch nicht erklären.

LG
Momo
Zitat
Andriko schreibt: Warum kommt in diesem Zusammenhang, dann überhaupt die Frage nach "Steuer" auf?!
Meine Frage über den Kontenrahmen? Sorry, das war allgemeine Verständnisfrage "ich möchte alles wissen", nicht  in diesem Zusammenhang  :oops:

Das war in DATEV-Kontenrahmen z. B.  
4105 Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung)
4980 Investitionszulagen (steuerfrei)
4935 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (steuerfreie Rücklagen)

Wir (Bürokaufleute) lernen schon Rechnungswesen, aber nicht so detalliert, wie ein Bilanzbuchhalter. Aber ich möchte mehr wissen. Tut mir leid, dass ich Sie immer mit meinen Fragen quelle :oops:
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