Bauten im Bau: Materialkosten

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
GmbH hat eine Liegenschaft schon seit 2008 im Bestand. Diese Liegenschaft ist nicht fertig, also nicht bewohnt.
Wir wollen jetzt diese fertig stellen. Kann ich die Kosten wie Materialeinkauf, Lohn etc. auf die Aufwandskonten buchen und damit in der GuV ausweisen?
Zum Beispiel: Wir kaufen Beton und Gipskartonplatten: Konto 5100 (RHB) an 1800  
Die Liegenschaft ist auf dem Konto 230 (Gebäude) u. 235 (Grundstücke) erfasst. Muss diese evtl. auf das Konto 755 Bauten im Bau erfasst werden?
Ich buche mit dem Kontenrahmen SKR 04.
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Sanni
Hallo sani,

entscheidend ist nicht ob das Grundstück mit Gebäude bewohnt ist, sonder ob es nach dem Kauf in einem betriebsbereiten Zustand war. Kenn den SKR04 zwar nicht, jedoch vermute ich das die Bebuchung auf diese 2 Konten eine Betriebsbereitschaft voraussetzen. Ansonsten hätte es bis heute im Konto "Anlagen im Bau" sich befinden müssen.
Wurde für das Gebäude bereits jährl. Afa vorgenommen, dann wurde es als betriebsbereit angesehen.

War es in 2008 bereits betriebsbereit, dann ist nun zu prüfen ob es sich um Erhaltungsaufwand handelt oder um eine so umfangreiche Renovierung das man diese Kosten dem Gebäude zuschreiben müsste.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

das Gebäude wurde 2008 jährl. abgeschrieben. Ich vermute mal dass dieses falsch ist.
Das Gebäude konnte nicht betriebsbereit sein, weil es sich in einem katastrophalen Zustand befindet.
Es ist leider nicht auf dem Konto "Bauten im Bau". Kann ich das noch umbuchen? Aus den Konten "Gebäude" ausbuchen?

Sehe ich es dann auch richtig, dass die Aufwendungen wie Materiel etc. nicht in der GuV auftauchen dürfen, weil diese nicht absetzbar sind? Wohin kann ich diese "Aufwendungen" dann verbuchen?  
Ich bin total ratlos... :(
Gruß Sandra
Keine Hektik,

also richtig wäre gewesen dieses Gebäude bis zur Klärung des Sachverhalts im Kto. Anlagen im Bau zu belassen. Ein Abbruch dieses Gebäudes hätte unter bestimmten Umständen auch noch die AK des Grundstücks erhöhen können und bei Nichtabbruch begint die Afa erst mit in Betriebnahme/Betriebsbereitschaft des Gebäudes.

Wenn die Renovierungsarbeiten sich über alle Gebiete Fenster, Türen, Elektrik, Heizung dann musst du eine Zuschreibung vornehmen. Die Aufwendungen hierfür landen dann über die jährl. Afa in der GUV.

Sollte der Aufwand sich haupts. auf Fussböden und das Tapezieren und Streichen der Wände beschränken dann kannst du es direkt in ein Aufwandskonto von der GUV verbasteln.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann stell doch alle Renovierungsarbeiten vor und dann entscheiden wir alle zusammen was es nun sein muss.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

keine Hektik ist gut....

Also die Kosten betreffen haupsächlich den Bau einer Tiefgarage. Bei diesen Kosten hatten wir schon Ärger mit dem FA, weil sie die Vorsteuer nicht anerkennen wollten. Dieses hat sich nun geklärt und wir konnten alle Vorsteuerbeträge absetzen. Musste dafür ein Extra Vorsteuerkonto nur für die Tiefgarage anlegen.
Blöderweise habe ich diese Kosten, haupsächlich Baumaterial, auf die Konten 5100 (Unterkonten angelegt,. weil FA dieses nach der Prüfung so wollte) gebucht. Wie ich dieses jetzt richtig verstanden habe, müssen diese Kosten auf die Anschaffungskosten des Gebäudes raufgerechnet werden und dann als jährlich Abschreibung gebucht werden. Ist dieses richtig?

Mein Problem ist haupsächlich wie ich diese Konten bereinige., da diese in der GuV als Aufwendungen abgezogen sind.
Kann ich z.B. eine Buchung am Ende des Jahres machen und so zusagen per Hand die Aufwendungen/Materialkosten direkt auf ein Abschreibungskonto buchen?
Ein weiteres Problem ist, dass das FA nach der Prüfung die Kosten betreffend die Tiefgarage schon extra sehen möchte. Wenn ist diese Kosten jetzt direkt auf ein Abschreibungskonto buche, sind diese zwar aus den Aufwandskonten der Guv verschwunden und "verstecken" sich in den Abschreibung, aber das FA kann diese Gesamtkosten nicht mehr nachvollziehen.
Also was tun?

Und kann ich jetzt noch beim Konto 230 (Gebädue im Anlagevermögen), die Anschaffungskosten auf das Konto "Bauten im Bau" umbuchen?  

Ich weiss, es sind viele Dinge auf einmal, aber ich habe mich total verrannt und es muss doch alles nachvollziehbar sein.

Es wäre schö, wenn ich dazu irgendeine Lösung bekomme.
Muss jetzt leider los, werde also erst morgen die Antworten lesen.

Trotzdem schönen Dank erstmal!!!!!
Gruß Sanni
Hallo Sani,

ich hab mir jetzt mal den SKR04 angesehen, danach hätte das Grundstück auf dem Kto 225 sein müssen und das Gebäude auf 230 ff.

Die Tiefgarage kannst du auch anders auf einem gesonderten Kto. darstellen. Wenn das Kto. Anlagen im Bau bereits genutzt wird kann man auch ein Unterkonto mit dem zusatz. Tiefgarage verwenden. In die GUV gehörten die Beträge nicht.

Ich würd die Beträge vom 5100 umbuchen in ein gesondertes Anlagen im Bau Konto.

Wenn alles fertig ist buchst Du dann den Betrag wieder um und zwar an das Kto. des Gebäudes. Um es weiter gesondert darzustellen bekommt die Tiefgarage im Anlagenspiegel eine eigene Spalte, wo dann die Afa jährl. abgezogen wird.


Beispiel: (extrem verkürzt)

Gebäude 100.000  jährl. Afa 5.000
Tiefgarage 10.000 jährl. Afa  1.000
---------------------------------------------------
Afa Gebäude gesamt     6.000 (dies mindert nun den Gewinn in der GUV)


wenn das FA. dies nicht reicht könnte man in der Bilanz auch noch ein Unterkonto zum Gebäude bilden.


Beispiel:
230 Gebäude (Hafenstr. 56, 12345 Berlin)
231 Tiefgarage (für Gebäude Hafenstr. 56, 12345 Berlin)


nur die Afa ist und bleibt vom Gebäude abhängig.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Anderas,

ich habe jetzt das Gebäude auf das Konto Anlagen im Bau gebucht und ein Extra-Konto darin für die Tiefgarage angelegt und die Herstellungskosten der Tiefgarage aus den Aufwendungen auf dieses Konto gebucht. Auf jeden Fall sieht die Guv jetzt besser aus. Dann habe ich im Anlagenspiegel die Tiefgarage extra angelegt und die Herstellungskosten dafür angesetzt.
Meine Frage dazu ist noch, ob ich diese Kosten über das Abschreibungskonto 6243 "Kürzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. §7g Abs. 2 EStG (ohne Kfz)" buchen soll?

Eine weitere Frage habe ich noch zu den Abschreibungen, betrifft  aber einen anderen Fall:
Die GmbH hat eine Liegenschaft zur Hälfte im Besitz und die andere Hälfte gehört einer Privatperson. Die Aufwendungen und Einnahmen werden schon jeweils zur Hälfte angerechnet. Muss ich jetzt auch die Abschreibung für die Liegenschaft nur zur Hälfte anrechnen?

Erstmal noch ein riesiges Dankeschön für die Antworten!!!
Gruß Sani
Hallo Sani,

sorry, war den ganzen Tag unterwegs. Nein das Kto 6243 ist falsch, es handelt sich ja nicht um eine Sonderabschr. sondern um ganz normale jährl. Afa.

Kto. 6220 triffts eher.

Wenn das vorh. Gebäude bereits im AV war und auch Afa vorgenommen wurde, kannst du dieses nicht wieder dort rausnehmen, dann bleibt es wo es war. Nur die Tiefgarage buchst du erstmal an ein Anlagen im Bau Kto.
Es findet ja eine Zuschreibung statt. Desweiteren stellst du die Afa der Tiefgarage im Anlagenspiegel auch gesondert da.
Also das gebäude schön da lassen wo es war.

Wenn die GmbH nur die Hälfte eines Grundstücks mit Gebaäude besitzt, dann kann Sie auch nur die Hälfte aktivieren.

Beispiel:

Grundstückskauf 50.000
Gebäude darauf 100.000

dann aktivierst du im AV jeweils nur die Hälfte. Einmal 25.000 und 50.000.
vom Gebäude nimmst du dann die Afa vor und das wars.


Sei mir nicht böse, jedoch denke ich im Moment das eine Hilfe vor Ort die bessere Lösung ist.
Kann es auch sein, das Dir der Begriff Afa und seine Anwendung nicht so ganz geläufig ist oder es hier noch leichte Defizite gibt. Ich kann immer nur stützen aber von hier aus nicht alles ausreichend kontrolieren. ;)  

Wenns mit Hilfe vor Ort nicht geht, wir sind natürlich hier und helefen so gut es geht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für deine Hilfe.

Die Afa ist mir schon klar. Das Problem war, dass ich eine Diskussion mit meinem Chef und deren Bekannten hatte, welche mich total verunsichert hatten. Ich wollte mich auf diesem Weg nur vergewissern.

Also Danke für deine Hilfe!!!  
Schönes WE. Gruß Sanni
Dann Sorry,

hab das dann wohl falsch interpretiert.

Auf jedenfall dann viel Glück mit deinen Gesprächen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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