Bauten im Bau: Materialkosten

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Bauten im Bau: Materialkosten
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
GmbH hat eine Liegenschaft schon seit 2008 im Bestand. Diese Liegenschaft ist nicht fertig, also nicht bewohnt.
Wir wollen jetzt diese fertig stellen. Kann ich die Kosten wie Materialeinkauf, Lohn etc. auf die Aufwandskonten buchen und damit in der GuV ausweisen?
Zum Beispiel: Wir kaufen Beton und Gipskartonplatten: Konto 5100 (RHB) an 1800  
Die Liegenschaft ist auf dem Konto 230 (Gebäude) u. 235 (Grundstücke) erfasst. Muss diese evtl. auf das Konto 755 Bauten im Bau erfasst werden?
Ich buche mit dem Kontenrahmen SKR 04.
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Sanni
Hallo sani,

entscheidend ist nicht ob das Grundstück mit Gebäude bewohnt ist, sonder ob es nach dem Kauf in einem betriebsbereiten Zustand war. Kenn den SKR04 zwar nicht, jedoch vermute ich das die Bebuchung auf diese 2 Konten eine Betriebsbereitschaft voraussetzen. Ansonsten hätte es bis heute im Konto "Anlagen im Bau" sich befinden müssen.
Wurde für das Gebäude bereits jährl. Afa vorgenommen, dann wurde es als betriebsbereit angesehen.

War es in 2008 bereits betriebsbereit, dann ist nun zu prüfen ob es sich um Erhaltungsaufwand handelt oder um eine so umfangreiche Renovierung das man diese Kosten dem Gebäude zuschreiben müsste.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

das Gebäude wurde 2008 jährl. abgeschrieben. Ich vermute mal dass dieses falsch ist.
Das Gebäude konnte nicht betriebsbereit sein, weil es sich in einem katastrophalen Zustand befindet.
Es ist leider nicht auf dem Konto "Bauten im Bau". Kann ich das noch umbuchen? Aus den Konten "Gebäude" ausbuchen?

Sehe ich es dann auch richtig, dass die Aufwendungen wie Materiel etc. nicht in der GuV auftauchen dürfen, weil diese nicht absetzbar sind? Wohin kann ich diese "Aufwendungen" dann verbuchen?  
Ich bin total ratlos... :(
Gruß Sandra
Keine Hektik,

also richtig wäre gewesen dieses Gebäude bis zur Klärung des Sachverhalts im Kto. Anlagen im Bau zu belassen. Ein Abbruch dieses Gebäudes hätte unter bestimmten Umständen auch noch die AK des Grundstücks erhöhen können und bei Nichtabbruch begint die Afa erst mit in Betriebnahme/Betriebsbereitschaft des Gebäudes.

Wenn die Renovierungsarbeiten sich über alle Gebiete Fenster, Türen, Elektrik, Heizung dann musst du eine Zuschreibung vornehmen. Die Aufwendungen hierfür landen dann über die jährl. Afa in der GUV.

Sollte der Aufwand sich haupts. auf Fussböden und das Tapezieren und Streichen der Wände beschränken dann kannst du es direkt in ein Aufwandskonto von der GUV verbasteln.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann stell doch alle Renovierungsarbeiten vor und dann entscheiden wir alle zusammen was es nun sein muss.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

keine Hektik ist gut....

Also die Kosten betreffen haupsächlich den Bau einer Tiefgarage. Bei diesen Kosten hatten wir schon Ärger mit dem FA, weil sie die Vorsteuer nicht anerkennen wollten. Dieses hat sich nun geklärt und wir konnten alle Vorsteuerbeträge absetzen. Musste dafür ein Extra Vorsteuerkonto nur für die Tiefgarage anlegen.
Blöderweise habe ich diese Kosten, haupsächlich Baumaterial, auf die Konten 5100 (Unterkonten angelegt,. weil FA dieses nach der Prüfung so wollte) gebucht. Wie ich dieses jetzt richtig verstanden habe, müssen diese Kosten auf die Anschaffungskosten des Gebäudes raufgerechnet werden und dann als jährlich Abschreibung gebucht werden. Ist dieses richtig?

Mein Problem ist haupsächlich wie ich diese Konten bereinige., da diese in der GuV als Aufwendungen abgezogen sind.
Kann ich z.B. eine Buchung am Ende des Jahres machen und so zusagen per Hand die Aufwendungen/Materialkosten direkt auf ein Abschreibungskonto buchen?
Ein weiteres Problem ist, dass das FA nach der Prüfung die Kosten betreffend die Tiefgarage schon extra sehen möchte. Wenn ist diese Kosten jetzt direkt auf ein Abschreibungskonto buche, sind diese zwar aus den Aufwandskonten der Guv verschwunden und "verstecken" sich in den Abschreibung, aber das FA kann diese Gesamtkosten nicht mehr nachvollziehen.
Also was tun?

Und kann ich jetzt noch beim Konto 230 (Gebädue im Anlagevermögen), die Anschaffungskosten auf das Konto "Bauten im Bau" umbuchen?  

Ich weiss, es sind viele Dinge auf einmal, aber ich habe mich total verrannt und es muss doch alles nachvollziehbar sein.

Es wäre schö, wenn ich dazu irgendeine Lösung bekomme.
Muss jetzt leider los, werde also erst morgen die Antworten lesen.

Trotzdem schönen Dank erstmal!!!!!
Gruß Sanni
Hallo Sani,

ich hab mir jetzt mal den SKR04 angesehen, danach hätte das Grundstück auf dem Kto 225 sein müssen und das Gebäude auf 230 ff.

Die Tiefgarage kannst du auch anders auf einem gesonderten Kto. darstellen. Wenn das Kto. Anlagen im Bau bereits genutzt wird kann man auch ein Unterkonto mit dem zusatz. Tiefgarage verwenden. In die GUV gehörten die Beträge nicht.

Ich würd die Beträge vom 5100 umbuchen in ein gesondertes Anlagen im Bau Konto.

Wenn alles fertig ist buchst Du dann den Betrag wieder um und zwar an das Kto. des Gebäudes. Um es weiter gesondert darzustellen bekommt die Tiefgarage im Anlagenspiegel eine eigene Spalte, wo dann die Afa jährl. abgezogen wird.


Beispiel: (extrem verkürzt)

Gebäude 100.000  jährl. Afa 5.000
Tiefgarage 10.000 jährl. Afa  1.000
---------------------------------------------------
Afa Gebäude gesamt     6.000 (dies mindert nun den Gewinn in der GUV)


wenn das FA. dies nicht reicht könnte man in der Bilanz auch noch ein Unterkonto zum Gebäude bilden.


Beispiel:
230 Gebäude (Hafenstr. 56, 12345 Berlin)
231 Tiefgarage (für Gebäude Hafenstr. 56, 12345 Berlin)


nur die Afa ist und bleibt vom Gebäude abhängig.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Anderas,

ich habe jetzt das Gebäude auf das Konto Anlagen im Bau gebucht und ein Extra-Konto darin für die Tiefgarage angelegt und die Herstellungskosten der Tiefgarage aus den Aufwendungen auf dieses Konto gebucht. Auf jeden Fall sieht die Guv jetzt besser aus. Dann habe ich im Anlagenspiegel die Tiefgarage extra angelegt und die Herstellungskosten dafür angesetzt.
Meine Frage dazu ist noch, ob ich diese Kosten über das Abschreibungskonto 6243 "Kürzungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. §7g Abs. 2 EStG (ohne Kfz)" buchen soll?

Eine weitere Frage habe ich noch zu den Abschreibungen, betrifft  aber einen anderen Fall:
Die GmbH hat eine Liegenschaft zur Hälfte im Besitz und die andere Hälfte gehört einer Privatperson. Die Aufwendungen und Einnahmen werden schon jeweils zur Hälfte angerechnet. Muss ich jetzt auch die Abschreibung für die Liegenschaft nur zur Hälfte anrechnen?

Erstmal noch ein riesiges Dankeschön für die Antworten!!!
Gruß Sani
Hallo Sani,

sorry, war den ganzen Tag unterwegs. Nein das Kto 6243 ist falsch, es handelt sich ja nicht um eine Sonderabschr. sondern um ganz normale jährl. Afa.

Kto. 6220 triffts eher.

Wenn das vorh. Gebäude bereits im AV war und auch Afa vorgenommen wurde, kannst du dieses nicht wieder dort rausnehmen, dann bleibt es wo es war. Nur die Tiefgarage buchst du erstmal an ein Anlagen im Bau Kto.
Es findet ja eine Zuschreibung statt. Desweiteren stellst du die Afa der Tiefgarage im Anlagenspiegel auch gesondert da.
Also das gebäude schön da lassen wo es war.

Wenn die GmbH nur die Hälfte eines Grundstücks mit Gebaäude besitzt, dann kann Sie auch nur die Hälfte aktivieren.

Beispiel:

Grundstückskauf 50.000
Gebäude darauf 100.000

dann aktivierst du im AV jeweils nur die Hälfte. Einmal 25.000 und 50.000.
vom Gebäude nimmst du dann die Afa vor und das wars.


Sei mir nicht böse, jedoch denke ich im Moment das eine Hilfe vor Ort die bessere Lösung ist.
Kann es auch sein, das Dir der Begriff Afa und seine Anwendung nicht so ganz geläufig ist oder es hier noch leichte Defizite gibt. Ich kann immer nur stützen aber von hier aus nicht alles ausreichend kontrolieren. ;)  

Wenns mit Hilfe vor Ort nicht geht, wir sind natürlich hier und helefen so gut es geht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für deine Hilfe.

Die Afa ist mir schon klar. Das Problem war, dass ich eine Diskussion mit meinem Chef und deren Bekannten hatte, welche mich total verunsichert hatten. Ich wollte mich auf diesem Weg nur vergewissern.

Also Danke für deine Hilfe!!!  
Schönes WE. Gruß Sanni
Dann Sorry,

hab das dann wohl falsch interpretiert.

Auf jedenfall dann viel Glück mit deinen Gesprächen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......


Aktuelle Stellenangebote


Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) mit Perspektive Buchhalter (m/w/d) Die AGR Gruppe ist mit rund 950 Beschäftigten ein mittel­ständisch strukturiertes Unter­nehmen im Eigen­tum des Regional­verbandes Ruhr (RVR). Mit unseren fünf Geschäfts­feldern Kreis­lauf­wir......

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d) Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessisc......

Buchhalter/in (m/w/d) Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wi......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere ......

Buchhalter (m/w/d) für unsere Wohnungseigentümergemeinschaften Die Bayerische Wert- und Grundbesitz Verwaltung GmbH ist ein traditions­reiches Unter­nehmen der Wohnungs­wirt­schaft mit den Schwer­punkten Miet- und WEG-Ver­waltung im Raum München, welches zum Firm......

Controller*in – Forschungsinstitut Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Fo......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und Mandant... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Anlagenverwaltung

Mit diesem Excel-Tool können Sie ihr können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es ist eine AfA- Tabelle integriert, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter mit Hilfe einer integrierten Suchfunktion schnell ermitteln können.
Mehr Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.